1.

Anlage-Nr.:
Bezieht sich auf den Standort der von uns versorgten Kundenanlage

   

2.

Deb. Konto:
Ihr Verrechnungskonto bei der Feistritzwerke-Steweag GmbH

   

3.

Zeitraum:
Zeit, in der Stromverbrauch gemessen und verrechnet wird

   

4.

Netzebene:
Ein im Wesentlichen durch das Spannungsniveau bestimmter Teilbereich des Netzes

   

5.

Zählpunkt:
Einspeise- und/oder Entnahmepunkt, an dem ein Energiefluss zähltechnisch erfasst und registriert wird

   

6.

Zähler-Nr.:
Dient ausschließlich der Registratur des Stromzählers

   

7.

Anf:
Zähleranfangstand (für das neue Verrechnungsjahr)

   

8.

End:
Zählerendstand (für das verbrauchte Verrechnungsjahr = die Basis für den Verbrauch des neuen Verrechnungsjahres)

   

9.

Menge:
Verbrauchte Energiemenge in KWh ausgedrückt (Differenz von Anfangstand und Endstand entspricht dem Verbrauch)

   

10.

Euro/Eh:
Euro pro Einheit

   

11.

Betrag:
Preis in Euro pro verbrauchter Kilowattstunde

   

12.

Select Haushaltspackung:
Ist der Bedarf an elektrischer Energie für private Zwecke

   

13.

Select Stop & Go:
Unterbrechbare Lieferung - verbilligter Tarif, bevorzugt verwendet für die Versorgung
von Wärmepumpe, Klimageräte, Kühlzellen etc.

   

14.

Select Warmwasserstrom:
Vor der Liberalisierung Nachtstrom – verbilligter Tarif, wird für die
Warmwasseraufbereitung und bei Bezug der Elektroheizung für die nächtliche
Aufladung herangezogen

   

15.

Energieabgabe:
Ist die gesetzlich vorgeschriebene Abgabe zur Besteuerung der Lieferung und des
Verbrauches von Energie

   

16.

Stranded Costs:
Für Investitionen, die vor der Liberalisierung getätigt worden sind und sich im freien
Markt nicht mehr rechnen.

   

17.

KWK-Abgabe (bis 31.12.2006):
Zuschlag für KWK (Kraft-Wärme-Kopplung). Die finanzielle Mehrbelastung durch
die verordnete Abnahmepflicht von Strom aus KWK-Anlagen wird den Endverbrauchern verbrauchsabhängig abgerechnet.

   

18.

Förderbeiträge für sonstige Ökostromanlagen (bis 31.12.2006):
Die Erzeugung von Ökostrom (Kleinwasserkraft, Windkraft, Biomasse, Photovoltaik etc.) ist teurer als die herkömmliche Stromerzeugung. Um den vom Gesetzgeber
festgeschriebenen Ökostrom-Anteil an der Stromaufbringung in Österreich erreichen zu können, sind Unterstützungsinstrumente erforderlich, die in Form von verordneten Förderbeiträgen finanziert werden.

   

19.

Kalkulatorische Mehrkosten für Ökostrom:
Abgeltung der Mehraufwendungen für den gesetzlich verpflichtenden Einkauf eines maßgeblichen Anteils von Ökostrom, dessen Beschaffungskosten deutlich über dem Marktniveau liegen.

   

20.

Zählpunktpauschale:
Ab 1.1.2007 wurden per Verordnung die Zuschläge für KWK-Anlagen, Kleinwasserkraftanlagen und sonstige Ökostromanlagen durch die Zählpunktpauschale ersetzt.

   

21.

Art der Zählerstandsbekanntgabe:
Bekanntgabe des Zählerstandes durch (e) = EVU abgelesen, (k) = Kunde,
(g) = geschätzt

   

22.

Grundgebühr Home:
die monatlich zu entrichtende Grundgebühr

   

23.

Grundgebühr Warmwasser:
die monatlich zu entrichtende Grundgebühr

   

24.

Messdienstleistung:
Abgeltung der Kosten für die Messdienstleistung (Zählermiete, Ablesung...). Das Entgelt wird aufwandsorientiert festgelegt, der Regulator legt aber Höchstpreise fest.

   

25.

Guthaben bzw. Restschuld:
Guthaben wird dann ausgewiesen, wenn der Kunde mehr einbezahlt hat, als der tatsächliche Stromverbrauch ergeben hat. Restschuld: Wird dann ausgewiesen, wenn die monatl. pauschalierte Zahlung (Teilzahlungsbetrag) des Kunden für das Verrechnungsjahr nicht ausreichend war.

   

26.

Teilzahlungsbetrag:
Der Teilzahlungsbetrag ist die monatl. Stromzahlung an die Feistritzwerke-Steweag GmbH. Der Teilzahlungsbetrag ist variabel, wird aber als "Richtlinie" von der Feistritzwerke-Steweag Gmbh empfohlen und kann dann vom Kunden individuell hinauf- oder hinuntergesetzt werden.

   

27.

Systemnutzungstarif:
Der für den Zählpunkt angewendete Tarif entsprechend der Systemnutzungstarife-
Verordnung

   

28.

Grundgebühr:
Der für den Abrechnungszeitraum gültige Durchschnittspreis für Energie an der
Grundgebühr

   

29.

Energiepreis:
Der für den Abrechnungszeitraum gültige Durchschnittspreis für Energie.

   

30.

Kalkulatorische Mehrkosten Ökostrombezug:
Der für den Abrechnungszeitraum gültige Durchschnittspreis für Mehrkosen Ökostrom

   

31.

Netznutzungsentgelt:
Durch das vom Entnehmer zu entrichtende Netznutzungsentgelt werden dem
Netzbetreiber die Kosten für die Errichtung, den Ausbau, die Instandhaltung und den
Betrieb des Netzsystems abgegolten.

   

32.

Netzverlustentgelt:
Durch das vom Entnehmer zu entrichtende Netzverlustentgelt werden dem
Netzbetreiber jene Kosten abgegolten, die dem Netzbetreiber für die Beschaffung der für den Ausgleich von Netzverlusten erforderlichen Energiemengen entstehen.