Bürgerenergiemodelle
Das Elektrizitätswirtschaftsgesetz (ElWG) ermöglicht es Ihnen, erneuerbare Energien über sog. Bürgerenergie-Modelle zu teilen und gemeinsam zu nutzen. Wir geben Ihnen auf dieser Seite einen Überblick über die notwendigen Überlegungen und den Ablauf zur Gründung oder Teilnahme an einer solchen Gemeinschaft.
Schritt 1: Allgemeine Überlegungen
- Möchte ich selbst eine Energiegemeinschaft gründen?
(Auseinandersetzung mit organisatorischen Tätigkeiten wie Registrierung, Abrechnung, Betrieb) - Welche Zählpunkte sollen an dieser Energiegemeinschaft teilnehmen?
- Besteht bereits eine erneuerbare Erzeugungsanlage oder wird diese erst errichtet?
(es muss immer min. 1 Erzeuger und 1 Verbraucher geben) - Welche Form von Bürgerenergiemodell möchte ich gründen?
(siehe Liste der Modelle) - In welchem Nahebereich befinden sich die teilnehmenden Zählpunkte?
(siehe Tabelle der Zonelevels)
ODER:
- Möchte ich bei einer bestehenden Energiegemeinschaft beitreten?
In diesem Fall suchen Sie sich eine Gemeinschaft und treten dieser bei. Eine Übersicht finden Sie u.a. auf der Plattform „Strom verbindet“.
Mögliche Modelle
Folgende Modelle für Bürgerenergie sind möglich:
- GEA – Gemeinschaftliche Erzeugungsanlage
- EEG – Erneuerbare Energiegemeinschaft
je nach Nahbereich als regionale EEG oder lokale EEG - BEG – Bürgerenergiegemeinschaft
- EVA – Eigenversorgungsanlage
- P2P – Peer-to-Peer Verträge
Der Nahebereich gemäß ElWG § 70
Für alle Bürgerenergie-Modelle gilt: Die Höhe möglicher Vergünstigungen bei den Netznutzungsentgelten hängt nicht mehr – wie bis Oktober 2026 – vom gewählten Bürgerenergiemodell ab, sondern vom gewählten Nahbereich (Zonelevel) – also davon, wie nahe Erzeugung und Verbrauch netztechnisch beieinanderliegen.
Wie eng teilnehmende Erzeugungs- und Verbrauchsanlagen im Stromnetz miteinander verbunden sind, wird in Zonen kategorisiert und technisch über eine sogenannte „Nahbereichs-ID“ angegeben. Je nach Naheverhältnis ergeben sich unterschiedliche Möglichkeiten in der Teilnahme an Bürgerenergiemodellen.
| Netztechnische Verbindung der Anlagen | Zonelevel | Netzbereich-ID Feistritzwerke-STEWEAG GmbH | Mögliche Bürgerenergiemodelle |
|---|---|---|---|
| Hauptleitung Erzeugungsanlage und Verbrauchsanlage sind über dieselbe Hauptleitung miteinander verbunden | Zonelevel 1 | ID des Anschlussobjekts | GEA, EVA, P2P |
| Standortbereich Erzeugungsanlage und Verbrauchsanlage befinden sich am selben Standort, aber nicht an derselben Hauptleitung | Zonelevel 2 | Definition und Umsetzung erfolgt per April 2027 | (GEA, EVA, P2P -> ab 04/2027) |
| Lokalbereich Erzeugungsanlagen und Verbrauchsanlagen sind über dieselbe Trafostation miteinander verbunden | Zonelevel 3 | ID der Trafostation | EEG, BEG, EVA, P2P |
| Regionalbereich: ein Netzgebiet Erzeugungsanlagen und Verbrauchsanlagen sind über dasselbe Umspannwerk miteinander verbunden | Zonelevel 4 | ID des Umspannwerks | EEG, BEG, EVA, P2P |
| Regionalbereich: mehrere Netzgebiete Erzeugungsanlagen und Verbrauchsanlagen sind über dasselbe Umspannwerk miteinander verbunden, befinden sich aber in Gebieten, die von unterschiedlichen Netzbetreibern versorgt werden | Zonelevel 5 | ID des Umspannwerks | (EEG, BEG, EVA, P2P -> ab 04/2027) |
| Keine Verbindung: ein Netzgebiet Erzeugungsanlagen und Verbrauchsanlagen befinden sich in keiner netztechnischen Verbindung zueinander, jedoch im Gebiet desselben Netzbetreibers | Zonelevel 6 | Keine Nahebereichs-ID erforderlich | BEG, EVA, P2P |
| Keine Verbindung: mehrere Netzgebiete Erzeugungsanlagen und Verbrauchsanlagen befinden sich weder in netztechnischer Verbindung zueinander, noch im Gebiet desselben Netzbetreibers | Zonelevel 7 | Keine Nahebereichs-ID erforderlich | BEG, (EVA, P2P -> ab 04/2027) |
Reduzierte Netzentgelte für Peer-to-Peer (P2P) -Verträge und Eigenversorgungsanlagen (EVA) in Österreich sind erst ab 1. Jänner 2027 durch die Novellierung der Stromnetztarifverordnung (SNE-VO) geplant
Schritt 2: Erste Details bei Gründung
Für die Gründung der Modelle P2P, GEA, EEG und BEG sind min. 2 unterschiedliche Teilnehmer:innen (natürliche oder juristische Personen) notwendig. Für den Betrieb einer Eigenversorgung (EVA) müssen alle teilnehmenden Zählpunkte auf die selbe natürliche oder juristische Person angemeldet sein.
Bei manchen Energiegemeinschaften ist die Gründung eines Vereins bzw. einer Genossenschaft erforderlich (Vereinsregisterauszug bzw. Firmenbuchauszug) -> EEG lokal, EEG regional, BEG
Um sich für ein Modell bzw. das passende Zonelevel entscheiden zu können, bieten wir Ihnen als Service eine Nahbereichsabfrage über unser Kundenportal an. Unter https://kundenportal.feistritzwerke.at/nahbereichsabfrage können Sie die gewünschten Zählpunkte im Netz der Feistritzwerke eingeben und erhalten neben der jeweiligen Nahbereichs-ID auch eine Information welches gemeinsame Zonelevel möglich wäre.
Mit diesen Informationen können Sie die Registrierung auf ebUtilities.at durchführen. Es ist hierfür kein zusätzlicher Vertrag mit den Feistritzwerken nötig, es gelten unsere Bedingungen für Bürgerenergiemodelle.
Schritt 3: Datenfreigaben und Netzbetreiber
Nach der Registrierung der teilnehmenden Zählpunkte im EDA System muss im Feistritzwerke Kundenportal für jede Anlage die Datenfreigabe und der Zusatz zum Netzzugangsvertrag bestätigt werden.
Bei Zustimmung wird Ihr intelligentes Messgerät (SmartMeter, Lastprofilzähler) automatisch auf ¼-Stunden-Messung (IME) umgestellt. Die Zähler der Anlagen werden einer Prüfung unterzogen. Wenn die ¼-Stunden-Datenlieferung in ausreichender Qualität vorhanden ist, kann die Anlage zur Energiegemeinschaft aktiviert werden (min. 7 Werktage, bei weiteren technisch erforderlichen Maßnahmen sind auch längere Wartezeiten möglich).
Schritt 4: Laufender Betrieb
Im laufenden Betrieb ist das Bürgerenergiemodell selbst verantwortlich für den internen Datenaustausch (z.B. wann wird gerade Strom erzeugt) sowie für Auswertungen und allfällige Verrechnungen. Sie können sich hierbei von externen Dienstleistern beraten und unterstützen lassen. Die Daten der Energiezuteilungen werden der Gemeinschaft im EDA Portal zur Verfügung gestellt, von Seiten der Feistritzwerke gibt es hier keine weiteren Schritte.
Natürlich sehen unsere Netzkund:innen in Ihrem persönlichen Kundenportal, wieviel Sie aus der jeweiligen Gemeinschaft bezogen oder dort eingespeist haben. Sie finden diese Mengen auch auf der jeweiligen Netzrechnung.
Weitere Fragen
Bei weiteren Fragen können Sie sich gerne an folgende Beratungsstellen wenden:
https://www.ea-stmk.at/eag/energiegemeinschaften
https://energiegemeinschaften.gv.at
Aktuelle Infos zu den Bürgerenergiemodellen per 01.10.2026 finden Sie hier:
Bürgerenergie-Modelle – Energiegemeinschaften
Energiegemeinschaften (EG) – Energiegemeinschaften