Ist die Verrechnung einer Servicepauschale rechtmäßig?

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Die Einführung einer Servicepauschale im Telekommunikationsbereich erfolgte bereits 2012 und wurde von der Regulierungsbehörde ausdrücklich genehmigt bzw. als zulässig bewertet.

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  • Für welche Tarife bezahle ich eine Servicepauschale? In welcher Höhe und wie oft wird sie verrechnet?

    Für die Tarife Privat 100/20, 200/30, 400/40, 1000/200 sowie Senioren (bei Vertragsabschluss bis 31.12.2025) und Small Business 100/30, 200/40 wird eine Servicepauschale verrechnet. Diese ist 1x jährlich fällig und beträgt € 25,20 inkl. MWSt. bei den Tarifen Privat und Senioren sowie € 25,20 exkl. MWSt. beim Tarif Small Business.

    Für die neuen Tarife (gültig ab 6/2025 bzw. 1/2026) wird keine Servicepauschale verrechnet.

  • Welche Leistungen sind mit der Servicepauschale abgedeckt und müssen nicht gesondert bezahlt werden?
    • Beratung und Optimierung der LAN-/WLAN-Konfiguration im Heimnetzwerk der Kundin / des Kunden mittels Fernwartung (Remote) sowie Vor-Ort durch einen Servicetechniker – beispielhaft dürfen wir hier folgende Problembereiche/Leistungen nennen:
      • Kanalüberlagerungen und „störenden“ WLAN-Geräte im Haushalt
      • Port-Weiterleitung und Konfiguration für kundenspezifische Anwendungen (zB. Haussteuerung)
      • Anpassung der Wifi-Settings an bestehendes System
      • Positionierung des Routers für eine optimale WLAN-Abdeckung
      • Beratung hinsichtlich etwaiger Erweiterungen des Heimnetzwerkes (zB. Mesh-WLAN)
      • Konfiguration des Mesh-Systems und WLAN-Messung vor Ort (über mehrere Access-Points)
    • Serviceleistungen in Bezug auf die Hardware mittels Fernwartung (Remote) und vor-Ort durch unseren Servicetechniker:
      • Tausch von Endgeräten (zB. Router) bei nicht kundenseitig verursachten Störungen (zB. Blitzschlag)
      • Konfiguration des kundenseitig vorhandenen Routers bzw. der Bridge
      • Bei VOIP-Telefonie: SIP-Konfiguration, Austausch des Telefonkabels, Montage eines RJ11-Steckers am Telefonkabel
      • Fehlersuche und (nach Möglichkeit) –behebung bei kundenseitigen Endgeräten (zB. PC) in Bezug auf LAN-/WLAN-Verbindung
    • Behebung von Störungen (ausgenommen: Störung/Schaden kundenseitig verursacht)
  • Ich nutze keine Serviceleistung, die durch die Pauschale abgedeckt wird. Warum muss ich die Servicepauschale dennoch bezahlen?

    Ähnlich einer Versicherung oder einer Jahreskarte (etwas für öffentliche Verkehrsmittel) ist der Preis unabhängig davon, ob oder wie oft die damit verbundenen Serviceleistungen in Anspruch genommen werden. Es werden mit der Pauschale jene Leistungen abgedeckt, die erfahrungsgemäß besonders häufig von unseren Kund:innen nachgefragt werden.

  • Ich möchte keine Servicepauschale bezahlen, was kann ich tun?

    Bei den neuen Tarif-Paketen (seit 6/2025 bzw. 1/2026) wird keine Servicepauschale verrechnet. Ein Umstieg von Ihrem bisherigen Tarif ist jederzeit möglich. Wenden Sie sich dazu bitte an das Glasfaser-Kundencenter der Feistritzwerke unter 03112 2653-231 oder glasfaser@feistritzwerke.at .

    Die aktuellen Tarife PRIVAT finden Sie unter: Glasfaser-Internet Tarife Privat – Feistritzwerke