Wer ist mein Netzbetreiber?

> Häufig gestellte Fragen > Allgemeines

Ihren Netzbetreiber können Sie unter https://www.e-control.at/konsumenten/strom-und-gasnetzbetreiber-finden ermitteln.

Gerne können Sie unter https://www.feistritzwerke.at/versorgungsgebiet/ überprüfen, ob Ihre Adresse in unserem Netzgebiet liegt.

  • Gibt es die Möglichkeit eines Abbuchungsauftrages, um die Rechnung zu bezahlen?

    Es besteht die Möglichkeit einen Abbuchungsauftrag bei uns zu hinterlegen, wenn Sie Ihre Netzrechnung von uns erhalten. Sollte daran Interesse bestehen, bitten wir um Kontaktaufnahme mit unserem Kundencenter. Anschließend erhalten Sie das notwendige Formular von uns übermittelt.

  • Abmeldung

    Sie verlassen unser Versorgungsgebiet und möchten Ihren Vertrag kündigen oder eine bestehende Anlage abschalten? Verwenden Sie dazu das bereitgestellte Formular unter https://www.feistritzwerke.at/downloads/, welches Sie uns bitte unterzeichnet per E-Mail, Post oder persönlich zukommen lassen.

    Um Ihre Abmeldung so effizient wie möglich abwickeln zu können benötigen wir folgende Informationen:

     

    Name, Ausweiskopie und Legitimations­daten

    Anschrift der zu kündigenden Anlage

    Gewünschtes Datum der Abmeldung (nicht rückwirkend)

    Zählernummern

    Telefonnummer und/oder E-Mail-Adresse für etwaige Rückfragen

    Nachsendeadresse für die Endabrechnung

    Daten der Nachfolgerin/des Nachfolgers (sofern vorhanden)

     

    Nach Übermittlung der Abmeldung wird diese von uns bearbeitet. Eine zusätzliche Meldung an den Energielieferanten ist nicht notwendig.

    Formular Abmeldung Strom – https://www.feistritzwerke.at/cms/../files/Formular-Abmeldung-STROM.pdf

     

  • Was ist ein Belieferungswunsch?

    Ein Belieferungswunsch ist ein Prozess, der vom Netzbetreiber an den vom Kunden gewünschten Energielieferanten übermittelt wird, dass dieser gerne in seiner Versorgung wäre.

    Einfach ausgedrückt ist es eine Information, wer deinen Stromabschluss ab wann beliefern soll.

  • Was muss ich bei einem vertraglosen Zustand tun?

    Ein Vertragsloser Zustand kann vom Energielieferanten, als auch von uns als Netzbetreiber aus den Gründen der Nichtzahlung, anderen Vertragsverletzungen oder einem endenden Vertrag beim Energielieferanten entstehen. Wurde der Vertragslose Zustand seitens des Energielieferanten gestartet, so muss innerhalb der genannten Frist ein neuer Vertrag mit einem beliebigen Stromlieferanten abgeschlossen werden, um eine Abschaltung Ihrer Anlage zu vermeiden. Es ist zu empfehlen, dass Sie hier mit Ihrem Energielieferanten in Verbindung treten. Handelt es sich um ein Missverständnis, so kann dieser innerhalb der genannten Frist noch eine Stornierung übermittelt, um eine Abschaltung zu vermeiden.

    Ist der Vertragslose Zustand das Ergebnis einer Nichtzahlung, dann ist der ausstehende Betrag zu überweisen und es ist empfehlenswert, telefonischen Kontakt aufzunehmen, um die weitere Vorgehensweise zu klären.