Energiekostenzuschuss 2022

Aufgrund der gestiegenen Energiepreise wurde von der Bundesregierung ein Modell entwickelt, welches die österreichischen Haushalte bei den Energiekosten unterstützt.

Zuständigkeit

Für die Abwicklung des Energiekostenzuschusses ist Ihr jeweiliger Energielieferant zuständig.
Die Feistritzwerke sind Ihr Netzbetreiber. Wer Ihr Lieferant ist, sehen Sie auf Ihrer Rechnung.

Ablauf

Sie erhalten voraussichtlich ab April, per Post, einen Energiegutschein vom Bund. Füllen Sie den Gutschein aus und schicken Sie den Gutschein zurück an das Bundesrechenzentrum. Dafür wird von der Bundesregierung eine eigene Online-Plattform eingerichtet. Die Übermittlung wird auch per Post möglich sein. Das Bundesrechenzentrum gleicht Ihre Angaben mit dem Netzbetreiber ab. Sie können den Energiegutschein einlösen, wenn Sie an einer Adresse hauptgemeldet sind und dort einen Stromliefervertrag haben. Bei erfolgreicher Prüfung übermittelt der Bund den Gutschein an Ihren aktuellen Stromlieferanten.

Energiekostenausgleich-Hotline: Die Hotline des Bundes ist derzeit in Vorbereitung und wird ab 29.4.2022 unter der Nummer 050 233 798 erreichbar sein.

Nähere Informationen sowie weitere Fragen und Antworten werden Ihnen demnächst auf oesterreich.gv.at/energiekostenausgleich zur Verfügung gestellt.