Häufig gestellte Fragen

Energiekostenzuschuss 2022

  • Wann darf ich diesen Gutschein einlösen?

    Sie dürfen diesen Gutschein einlösen, wenn

    • Sie an dieser Adresse im Zeitraum vom 15. März 2022 bis 30. Juni 2022 an zumindest einem Tag Ihren Hauptwohnsitz haben
    • Sie zahlender Kunde/in bei einem Stromlieferanten sind und wenn die Einkünfte eine bestimmte Höchstgrenze nicht überschreiten.
  • Welche Angaben muss ich am Gutschein anführen?

    Um den Gutschein einzulösen, ergänzen bzw. überprüfen Sie bitte die Felder auf Ihrem Gutschein:

    • Ihre vollständige Zählpunktnummer bzw. Zählpunkt (finden Sie auf der Rechnung oder dem Stromliefervertrag Ihres Stromlieferanten, Pflichtfeld)
    • Kunde/in des Stromlieferanten (finden Sie auf der Jahresabrechnung)
    • Nachname, Vorname (Pflichtfelder)
    • Geburtsdatum (Pflichtfeld)
    • E-Mail-Adresse und Telefonnummer (für allfällige Rückfragen)
    • Firmenname Ihres Stromlieferanten (Pflichtfeld)
    • Bestätigung, dass Sie diejenige Person sind, die den Vertrag mit dem Stromlieferanten abgeschlossen hat (Pflichtfeld)

Rund um Einspeiseanlagen

Allgemein

  • Was ist "Smart Metering"?

    „Smart Metering“ als Technologie bietet eine Vielzahl von Anwendungsmöglichkeiten, die weit über das bloße Ablesen des Stromverbrauchs hinausgehen. Die Grundlage von Smart Metering ist die Datenübertragung der Verbrauchsmessung zum Netzbetreiber.

    Mithilfe von Smart Metering können den Kundinnen und Kunden die Verbräuche auch über ein Web-Portal zur Verfügung gestellt werden. Mit dieser detaillierteren Messung lassen sich Einspar- und Effizienzpotenziale beim Energieverbrauch leichter und schneller bestimmen.

  • Was sind Smart Meter?

    Smart Meter (intelligente Messgeräte) sind elektronische Zähler, die den Energieverbrauch messen, über eine Kommunikationsanbindung verfügen und einmal täglich den Verbrauchswert zum Netzbetreiber senden. Auf Ihren ausdrücklichen Wunsch können einmal pro Tag Messwerte in 15 Minuten Intervallen übertragen werden. Gegenüber den derzeit verwendeten Geräten zur Messung des Stromverbrauchs verfügen Smart Meter beispielsweise über eine Reihe neuer Funktionen auf Basis der geltenden gesetzlichen Rahmenbedingungen:

    • Fernablesung durch den Netzbetreiber
    • Anzeige der gespeicherten Verbrauchswerte am Smart-Meter-Display
    • Ein- und Abschaltung aus der Ferne
    • Kundenschnittstelle (an diese Schnittstelle können z.B. Anzeigegeräte oder Energiemanagement-Systeme angeschlossen werden)
    • Messung von Eigenerzeugung (z.B. Photovoltaik)
  • Wie funktioniert ein Smart Meter?

    Smart Meter sind vollelektronisch (wie die bereits seit 15 Jahren bei Großkunden im Einsatz befindlichen elektronischen Zähler) und verfügen darüber hinaus über ein Kommunikationsmodul. Der grundlegende Unterschied zu den herkömmlichen Ferraris Zählern (mechanische Stromzähler) liegt darin, dass diese nur den Stromverbrauch registrieren können. Die Intelligenten Stromzähler können auch die Leistung sowie den Energieverbrauch viertelstündlich messen sowie diese Messwerte 1-mal täglich über Fernkommunikationswege verschlüsselt in die Systeme der Netzbetreiber übertragen.

  • Warum werden Smart Meter montiert?

    Langfristiges Ziel von Smart Metering ist die Reduktion des Energieverbrauchs und der mit der Energieerzeugung verbundenen CO2-Emission. Durch das Sichtbarmachen des aktuellen Stromverbrauchs können Sie Strom bewusster und damit sparsamer einsetzen. Außerdem sollen Verbrauchsspitzen reduziert und damit der Stromverbrauch über den Tag gleichmäßiger verteilt werden, was dazu führt, dass weniger Kraftwerke gleichzeitig Strom liefern müssen.

    Durch einen genauen Überblick über Verbrauchsverläufe und –gewohnheiten werden Einsparpotentiale für Sie sichtbar gemacht. Die wesentlichen Ziele des Smart Metering sind:

    • Energiesparen: Unnötige Stromfresser wie schadhafte oder falsch angeschlossene Geräte und Stand-by-Verbraucher können von Ihnen selbst aufgespürt werden.
    • Transparente Übersicht über den Energieverbrauch: Das Web-Portal mit Visualisierung des eigenen Stromverbrauchs erhöht die Transparenz und schafft die Möglichkeit für Sie den eigenen Energieverbrauch zu analysieren, zu vergleich und somit zu optimieren. Darüber hinaus bietet das Web-Portal für eigene Erzeugungsanlagen einen detaillierten Überblick über die eingespeiste Öko-Energie.
    • Automatische Ablesung: Dadurch entfällt Ihnen der mit der Ablesung verbundene Aufwand. Der Prozess der Ablesung wird damit für Netzbetreiber und Kundin oder Kunde modern und effizient.
    • Verbesserte Rechnungslegung: Tagesgenaue Abrechnung auf Basis gemessener Verbrauchswerte. Dadurch gehören Nachzahlungen, die aufgrund einer rechnerischen Ermittlung des Energieverbrauchs entstehen können, der Vergangenheit an. Tarifänderungen aufgrund behördlicher Festsetzungen können tagesgenau abgerechnet werden.
    • Komfort bei der Um- und Abmeldung: Die Freigabe für die Wiedereinschaltung der Anlage aus der Ferne ist beim Einzug sofort möglich. Das Einschalten der Kundenanlage durch einen unserer Mitarbeiter vor Ort ist nicht mehr erforderlich.
    • Schnittstellen: Die Zähler sind mit zukunftsweisenden Schnittstellen ausgestattet. Über die Kundenschnittstelle werden Verbrauchswerte in der Kundenanlage unmittelbar zur Verfügung gestellt. Damit können Kundinnen und Kunden Anzeigegeräte, Home-Automation und Energiemanagement-Systeme betrieben.
  • Was sind die Vorteile von „Smart Metering“ für die Kundin und den Kunden?

    Komfort:

    • Es ist kein Ablesetermin vor Ort mehr notwendig. Die Kundinnen und Kunden müssen nicht mehr zum Ablesezeitfenster zuhause sein.
    • Es ist keine Selbstablesung mehr notwendig. Dadurch wird den Kundinnen und Kunden Aufwand erspart.
    • Transparentere und nachvollziehbarere Stromrechnungen durch stichtagsgenaue Zählerablesung (keine Überraschung durch hohe Nachzahlungen bei der Jahresabrechnung).
    • Prompte Stromfreischaltung bei Einzug möglich (Der Zähler wird von der Zentrale freigeschaltet, aus Sicherheitsgründen müssen die Kundinnen und Kunden den Strom dann selbst einschalten, um die unbeabsichtigte Inbetriebnahme von Geräten zu vermeiden.).

    Information über Energieverbrauch:

    • Energieverbrauch ist zeitnahe bekannt
    • Vielfältige Informationen möglich (Vergleichswerte, Durchschnitt, Einsparpotenziale)
    • Energielieferanten können auf Kundinnen und Kunden abgestimmte flexible und dynamische Produkte anbieten, dadurch können die Kundinnen und Kunden Energiekosten reduzieren.
    • Monatliche Verbrauchsinformation durch den Energielieferanten wird ermöglicht.
    • Ungewöhnliche hohe Verbräuche können sehr schnell erkannt werden.

    Sicherheit:

    • Versorgungsunterbrechungen können durch den Netzbetreiber schneller und genauer geortet und damit rascher behoben werden.
  • Welche Energietarife wird es geben?

    Tarifmodelle sind ein Marktthema (Energielieferanten und -dienstleister) und nicht im Einfluss des regulierten Bereichs (Netzbetreiber).

    Die Feistritzwerke ermöglichen als Netzbetreiber durch neue Systeme und Smart Meter zukünftig jedem Energielieferanten zeitvariable Tarife bzw. kundenorientierte Tarifmodelle anzubieten.

  • Kann ich bereits vorab den Einbau eines Smart Meter beantragen? Wann bekomme ich einen Smart Meter?

    Um einen möglichst wirtschaftlichen Tausch durchführen zu können erfolgt der Tausch immer gebietsweise. Nach Feststehen der konkreten Planungen werden wir Sie zeitnah mittels eines Kundenbriefes informieren.

  • Ich habe eine Photovoltaik-Anlage - wird hier auch mein Zähler getauscht?

    Ja, auch bei Photovoltaik-Anlagen werden die Zähler getauscht.

  • Bekomme ich auch für meinen Nachtstrom einen eigenen Smart Meter?

    Es kommt beim Tausch auf einen Smart Meter zu keiner Zusammenlegung von Zählerplätzen. Jeder Zählerplatz bekommt seinen eigenen Smart Meter. D.h. Sie bekommen sowohl für den Tagstrom, als auch für den Nachtstrom einen Smart Meter.

Rechtliche Grundlagen

  • Rechtliche Grundlagen

    Im Jahr 2009 haben alle EU-Staaten gemeinsam beschlossen, dass intelligente Messgeräte (Smart Meter) bis 2020 in Europa eingeführt werden. In Österreich wurde vom Wirtschaftsminister festgelegt, dass bis Ende 2024 mindestens 95% aller Zählpunkte mit dieser Technologie ausgestattet werden müssen.
    Die Einführung basiert im Wesentlichen auf den nachfolgenden rechtlichen Grundlagen:

    • 3.EU-Binnenmarktpaket: Grundsätzliche Regelung der Energiewirtschaft in Europa
    • Elektrizitätswirtschafts- und Organisationsgesetz (ElWOG): Regelt die generellen Rahmenbedingungen für alle Marktteilnehmer in Österreich
    • Intelligente Messgeräte Anforderungsverordnung 2011 (IMA-VO 2011): Definition des Mindest-Funktionsumfanges von Smart Metern in Österreich
    • Intelligente Messgeräte Einführungsverordnung (IME-VO): Regelung des verpflichtenden Einführungszeitraumes für Netzbetreiber in Österreich
    • Datenformat- und Verbrauchsinformationsdarstellungs-VO 2012 (DAVID-VO 2012): Darstellung und Austausch der Smart-Meter-Daten zwischen Kundinnen oder Kunden, Netzbetreibern und Energielieferanten

    Weitere Informationen zum Thema finden Sie auf der Website der E-Control

  • Wann ist der Netzbetreiber befugt, die Versorgung der Kundin oder des Kunden zu unterbrechen?

    Für den Fall, dass Manipulationsversuche am Zähler durchgeführt werden und bei Nicht-Bezahlung von Rechnungen nach dem Durchlaufen des gesetzlich vorgeschriebenen Mahnprozesses.

  • Was können Kundinnen und Kunden machen, die keinen Smart Meter möchten?

    Das Elektrizitätswirtschafts- und Organisationsgesetz (ElWOG) enthält eine sogenannte Opt-Out-Regelung für Endverbraucher. Sie können sich damit gegen die Funktionalität eines Smart Meters entscheiden, allerdings nicht gegen die Installation eines neuen elektronischen Zählers an sich. Jede Kundin und jeder Kunde erhält somit einen elektronischen Zähler. Im Falle eines Opt-Out-Wunsches werden jedenfalls die Aufzeichnung und Übertragung der Tages- bzw. 15 Minuten Verbrauchswerte sowie die Funktionalität der Abschalteinrichtung im Zähler deaktiviert. Dies wird am Gerät angezeigt. Somit handelt es sich nicht mehr um einen Smart Meter, sondern um einen digitalen Standardzähler (DSZ). Entsprechend der gesetzlichen Regelung steht die Möglichkeit der Opt-Out-Konfiguration für Kundinnen und Kunden mit Leistungsmessung, Liefer-/Bezugsmessung (Überschusseinspeiser) sowie Erzeugungsanlagen nicht zur Verfügung.

    Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass für die Inanspruchnahme von speziellen Tarifen ein Opt-Out nicht möglich ist. Dafür ist der volle Funktionsumfang eines Smart Meters Voraussetzung.

    Ohne Smart Meter wäre auch ein detailliertes Energieverbrauchsmonitoring für Sie nicht möglich.

    Sie können uns Ihren Opt-Out Wunsch ab dem Erhalt des Anschreibens zum bevorstehenden Zählertausch mitteilen. Senden Sie uns das folgende Formular ausgefüllt per Post oder E-Mail an office@feistritzwerke.at.


  • Wie kann ich einen digitalen Standardzähler (DSZ, Opt-Out) auf einen vollwertigen Smart Meter umstellen lassen?

    Mit einem digitalen Standardzähler können Sie diverse Funktionen eines vollwertigen Smart Meters wie z.B. die Kundenschnittstelle, Verbrauchsanzeige im Webportal, tages- bzw. zeitbasierende Energietarife nicht nutzen. Des Weiteren ist bei leistungs­gemessenen Anlagen bzw. Erzeugungs­anlagen die Konfiguration eines vollwertigen Smart Meters verpflichtend.

    Um die Smart Meter Funktionen wieder zu reaktivieren, senden Sie uns das folgende Formular ausgefüllt per Post oder E-Mail an office@feistritzwerke.at.


  • Was muss ich tun, wenn ich 15 Minuten Werte im Portal sehen möchte?

    Durch die sogenannte Opt-In-Konfiguration (IME) wird die Datenübertragung der 15 Minuten Werte vom Zähler aktiviert. Diese 15 Minuten Werte werden 1x am Tag übertragen und im Webportal zur Verfügung gestellt.

    Um die Opt-In-Konfiguration aktivieren zu lassen, senden Sie uns das folgende Formular ausgefüllt per Post oder E-Mail an office@feistritzwerke.at.


Umsetzung

  • Wann werden Smart Meter eingeführt?

    Die Einführung der intelligenten Stromzähler erfolgt anhand von technischen, organisatorischen und wirtschaftlichen Gesichtspunkten. Daher werden die intelligenten Stromzähler regionsweise eingebaut. Bis Ende 2024 müssen aufgrund der intelligenten Messgeräte-Einführungsverordnung (IME-VO) in Österreich 95% der Haushalte mit einem intelligenten Stromzähler ausgerüstet sein.

  • Wie läuft der Zählerwechsel ab?

    Die Kundinnen und Kunden erhalten von uns zeitnah einen Brief über die geplanten Maßnahmen. Wenn Sie nicht zu Hause sind und der Zähler frei zugänglich ist (z.B. in einem gemeinsam genutzten Zählerraum), erfolgt der Tausch in Ihrer Abwesenheit. Ist der Zähler nicht zugänglich, werden Sie ersucht, mit uns hinsichtlich einer Terminkoordinierung Kontakt aufzunehmen.

  • Welche Kosten entstehen mir durch den Zählertausch?

    Der Zählertausch ist für Sie mit keinerlei Zusatzkosten verbunden. Die Umstellung ist durch das Messentgelt und die Netztarife abgedeckt, welche wie gewohnt eingehoben werden. Diese werden von der Regulierungsbehörde E-Control vorgeschrieben und überwacht.

  • Muss für die Installation des neuen Zählers etwas umgebaut werden?

    Der neue elektronische Zähler wird am Platz des alten Zählers installiert. Der Tausch dauert üblicherweise wenige Minuten. Durch den Zählertausch fallen im Normalfall weder Staub noch sonstige Verschmutzungen an. Weitere Umbauten sind in der Regel nicht notwendig.

  • Müssen in der Wohnung Leitungen verlegt werden?

    Nein, der Smart Meter wird anstatt des herkömmlichen Zählers montiert und erfordert keinerlei Änderung an der Anlage der Kundin oder des Kunden.

  • Wird während des Umbaus die Stromversorgung unterbrochen?

    Abhängig von der Verbrauchsanlage kann es zu kurzen Versorgungsunterbrechungen kommen.

  • Muss ich das Montage-Personal für den Zählerwechsel ins Haus lassen?

    Ja, wir bitten Sie dem autorisierten Feistritzwerke-Personal bzw. den autorisierten Personal unseres Montage­dienst­leisters der Firma Elektro Rominger den Zutritt zum Zähler zu gewähren. Die Feistritzwerke sind Eigentümer der Messinfrastruktur und hat den gesetzlichen Auftrag sicherzustellen, dass die Zähler korrekt ausgewechselt bzw. installiert werden. Jeder autorisierte Mitarbeiter führt einen Dienstausweis mit sich, welchen er Ihnen auf Verlangen vorzeigen muss.

  • Wo sind Smart Meter schon im Einsatz? Ist die Technik im großen Stil erprobt?

    In mehreren Ländern werden Smart Meter bereits eingesetzt. In Europa wurde die Smart Meter Einführung unter anderem in Italien und Schweden erfolgreich durchgeführt. In Österreich sind zahlreiche Pilotprojekte von unterschiedlichen Stromnetzbetreibern durchgeführt worden bzw. am Laufen, darunter auch im Netzgebiet der Feistritzwerke.

Technik

  • Wie kann ich die Kundenschnittstelle nutzen?

    Die Kundenschnittstelle bietet den Kundinnen und Kunden die Möglichkeit Anzeige­geräte oder Energie­management-Systeme anzuschließen. Im Netzgebiet der Feistritzwerke werden Zähler von zwei verschiedenen Herstellern verbaut die unterschiedliche Schnittstellen aufweisen. Unabhängig vom Geräte­hersteller befindet sich eine RJ12 Schnittstelle unter der separaten Abdeckung des Klemmdeckels. Bei Modellen von Sagemcom entspricht die Schnittstelle dem DSMR-P1 5.0.2, bei Landis&Gyr Geräten dem M-Bus Standard.

    Die Schnittstelle ist standardmäßig am Zähler deaktiviert. Für die Aktivierung senden Sie das folgende Formular ausgefüllt per Post oder E-Mail an smartmeter@feistritzwerke.at.


  • Zulassung und Eichung

    Der Zähler besitzt sowohl eine europäische Zulassung als auch eine österreichische Zulassung durch das Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen (BEV). Auf Basis dieser Zulassung werden alle Zähler geeicht, mit einer Eichplombe versehen und erfüllen damit die geforderte Messgenauigkeit. Erst dann dürfen sie in Kundenanlagen eingesetzt werden.

  • Für welchen Zeitraum gilt die Eichung?

    Elektronische Zähler haben in Österreich zehn Jahre Eichfrist. Der Zähler verliert somit nach zehn Jahren im Netz seine Eichgültigkeit und muss getauscht werden. Diese Zähler können nachgeeicht und für weitere zehn Jahre im Netz eingesetzt werden. Alternativ dazu besteht auch die gesetzliche Möglichkeit der sogenannten dynamischen Eichfristenverlängerung, dazu werden Zähler zu Gruppen zusammengefasst. Vor Ablauf der Eichgültigkeit wird eine Stichprobe aus der Gruppe gezogen. Bestehen die Zähler die Stichprobe diese Eichprüfung, können alle Zähler dieser Gruppe für weitere fünf Jahre im Netz eingesetzt bleiben.

  • Besitzt der Zähler ein Display zur Anzeige von Daten?

    Smart Meter sind mit einer Anzeige ausgestattet, die standardmäßig den aktuellen Zählerstand anzeigt. Auf ausdrückliches Verlangen der Kundin oder des Kunden ist es möglich, in der Vergangenheit (bis zu 60 Tage) zurückliegende Zählerstände anzuzeigen. Diese Funktion ist bei einem Wohnungswechsel aber erst nach 60 Tagen verfügbar. So kann keine Kundin und kein Kunde die Verbrauchsdaten eines Vormieters abrufen.

  • Muss ich für die Datenübertragung einen Internetzugang bereitstellen?

    Nein.

  • Wie erfolgt die Übertragung der Daten an den Netzbetreiber?

    Im Netzgebiet der Feistritzwerke erfolgt die Datenübertragung leitungsgebunden direkt über das Stromnetz (engl. PLC – Power Line Communication). In einzelnen erforderlichen Ausnahmefällen wird über Mobilfunktechnologie mit dem Smart Meter kommuniziert.

  • Welche Daten werden vom Smart Meter an den Netzbetreiber übertragen?

    Es werden nur Daten übertragen, welche für die Abrechnung und Verbrauchsinformation der Kundenanlage erforderlich sind (z.B. Zählerstand, Zählpunktnummer, Lastprofil). Grundsätzlich sind dies Tageszählerstände. Nur bei vertraglicher Verpflichtung wie z.B.: Mehrfachtarif oder ausdrücklicher Zustimmung der Kundin oder des Kunden, werden zusätzlich die 15 Minuten Verbrauchswerte übertragen. Persönliche Daten wie Name, Adresse usw. sind nicht im Zähler gespeichert und werden somit nicht mitgeschickt.

  • Wie lange werden die Daten gespeichert?

    Ihre Daten werden ausschließlich solange gespeichert, als die Speicherung für den jeweiligen Zweck der Erhebung unbedingt erforderlich ist. Die Speicherdauer ist daher vor allem von gesetzlichen Erfordernissen beeinflusst. Verbrauchsinformationen im Webportal können Sie drei Jahre zurück einsehen.

  • Wie oft werden die Daten übertragen?

    Die Daten werden 1x pro Tag an den Netzbetreiber übertragen.

  • Werden die Daten tatsächlich alle 15 Minuten übertragen?

    Nein, die Daten werden auch bei dem sogenannten Opt-In (IME – Konfiguration, mit Übermittlung von 15 Minuten Werten) nur 1x am Tag an den Netzbetreiber übertragen. Damit kann auch kein Rückschluss darauf gezogen werden, dass im Moment der Kunde nicht zuhause ist.

  • Werden trotz Opt-Out Messdaten gespeichert und übertragen?

    Bei einem Opt-Out Zähler ist die Aufzeichnung von Tages- sowie 15 Minuten Werte deaktiviert. Für vertrags­relevante Stichtage (Jahres­abrechnung, Tarif­wechsel, Lieferanten­wechsel, …) werden einmalig Werte gespeichert und an den Netzbetreiber übertragen.

  • Bleiben alle Daten direkt auf dem Gerät gespeichert?

    Die gemessenen Werte werden nur für einen Zeitraum von 60 Tagen auf dem Gerät gespeichert.

  • Benötigt der intelligente Zähler mehr Energie für den Eigenbedarf als der Ferraris-Zähler?

    Wie die mechanischen Zähler benötigen auch die elektronischen Zähler für den Eigenbetrieb Energie, wobei es hier kaum Unterschiede zwischen den beiden Technologien gibt. Die benötigte Energie wird jedoch nicht vom Zähler erfasst. Somit entstehen keine zusätzlichen Stromkosten für die Kundin oder den Kunden.

  • Wie kann man seine Daten einsehen?

    Die Daten sind einerseits über die Sichtanzeige auf dem Zähler abzulesen. Andererseits besteht nun zusätzlich die Möglichkeit, die Daten auf einem personalisierten Webportal einzusehen. Die Daten des Zählers werden im Web-Portal täglich aktualisiert.

  • Wie aktuell sind meine im Kundenportal abrufbaren Verbrauchsdaten?

    Die Verbrauchsdaten werden einmal täglich übermittelt. Im Kundenportal sind somit keine Werte zum aktuellen Tag abrufbar. Die aktuellsten verfügbaren Werte sind somit jene vom Vortag.

  • Können Smart Meter auch die Einspeisung von Photovoltaikanlage zählen?

    Ja. Ein Smart Meter kann unterschiedliche Tarifmodelle und auch Überschussrückspeisung zählen, es ist kein zweiter Zähler notwendig.

  • In welchem Umfang reduziert der Smart Meter meinen Haushaltsstromverbrauch?

    Die Messung des Verbrauchs durch einen Smart Meter allein bringt noch keine Reduktion des Stromverbrauchs. Eine Reduktion des Haushaltstromverbrauchs bzw. ein verminderter Bezug von elektrischer Energie stellt sich ein, wenn die Kundin oder der Kunde bewusste Maßnahmen zur Verbrauchsreduktion setzt. Zur Durchführung dieser Maßnahmen liefern die Smart Meter Daten der Kundin oder dem Kunden wertvolle Informationen.

Gesundheit und Umwelt

  • Verursachen intelligente Stromzähler Elektrosmog und/oder Strahlenbelastungen?

    Die Feistritzwerke fokussieren die Übertragung der Daten mittels Stromleitung (Power Line Communication). Daher ist keine Funkverbindung für die Kommunikation mit dem Gerät nötig. Aus diesem Grund entstehen auch keine Felder, wie sie beispielsweise bei Mobiltelefonen auftreten.

    In einzelnen erforderlichen Ausnahmefällen wird über Mobilfunktechnologie mit dem Smart Meter kommuniziert.

  • Ist die Strahlung bei intelligenten Zählern mit Mobilfunktechnologie gefährlich?

    Nein, die Mobilfunkstrahlung des intelligenten Zählers ist gesundheitlich unbedenklich und entspricht jener Strahlung einer zusätzlich gesendeten SMS pro Tag. Die Funkleistung beträgt einen Bruchteil der Funkleistung von anderen häufig verwendeten Geräten wie Handys, WLAN oder Babyphone. Zudem befindet sich der Smart Meter meist in einem Kasten, welcher üblicherweise in Räumen mit kürzeren Aufenthaltszeiten installiert ist (und nicht direkt am Körper wie Mobiltelefone). Die Zähler werden nur einmal am Tag ausgelesen, weshalb die Funkverbindung nur zeitweise aufgebaut wird. Die elektromagnetische Belastung ist daher äußerst gering.

    Die von der Weltgesundheitsorganisation vorgegebenen und in Österreich in der ÖNORM E 8850 ausgewiesenen Vorsorgegrenzwerte werden bei weitem unterschritten und damit eingehalten.

  • Gibt es Beeinflussungen anderer Geräte?

    In sehr seltenen Fällen kann es zu Beeinflussungen von einzelnen elektronischen Geräten kommen. In diesem Falle wird gebeten mit unserer Technik Kontakt aufzunehmen.

    Negative Auswirkungen auf Hilfsgeräte wie z.B. Herzschrittmacher können mit hoher Sicherheit ausgeschlossen werden.

  • Was bringen intelligente Stromzähler für den Klimaschutz?

    Mit einem Feedbacksystem wie Display oder Online-Anwendungen motivieren Smart Meter Privathaushalte, sparsamer und effizienter mit Energie umzugehen. Experten gehen derzeit davon aus, dass Haushalte mit der neuen Technologie 3,5% weniger Energie verbrauchen.

    Deshalb werden weniger Kraftwerke benötigt und auch weniger Treibhausgase ausgestoßen.

Datenschutz

  • Gilt das Datenschutzgesetz auch für Smart Meter?

    Ja. Die Erhebung von Messdaten durch einen Smart Meter unterliegen, wie jede andere Datenanwendung, den Rechtsvorschriften des Datenschutzgesetzes. Die Einhaltung wird durch die Feistritzwerke gewährleistet.

    In den laufenden Entwicklungen des Smart Metering Systems werden alle Aspekte, die den Datenschutz und die Datensicherheit betreffen, mitberücksichtigt und hierfür erforderliche Maßnahmen umgesetzt. Bei Oesterreichs Energie wurde von den Netzbetreibern in Zusammenarbeit mit IKT-Sicherheitsexperten ein umfassendes Papier erarbeitet und abgestimmt, welches die Grundlage für die Errichtung und den Betrieb von Smart Metering in Österreich darstellt.

  • Wie kann zuverlässig verhindert werden, dass Dritte die Daten einsehen können?

    Die Übertragung der Verbrauchswerte erfolgt stets verschlüsselt unter eines dem Stand der Technik entsprechenden Verschlüsselungsverfahrens. Der Zugang zum Web-Portal ist nur mit einer Authentifizierung sowie mit den korrekten Zugangsdaten für die Kundin oder den Kunden möglich.

    Der Zugriff auf die Kundendaten in den EDV-Systemen ist ausschließlich jenen Feistritzwerke Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern gestattet, welche diese im Rahmen ihrer Aufgabenerfüllung unbedingt benötigen.

  • Wer hat Zugriff auf meine Verbrauchsdaten?

    Die Feistritzwerke als Netzbetreiber darf Daten nur aufgrund der gesetzlichen Verpflichtungen oder einer ausdrücklichen Zustimmung der Kundin oder des Kunden auslesen und verarbeiten. Zugriff auf diese Daten hat nur die Kundin oder der Kunde selbst über das Kunden-Portal. Eine Weitergabe der Daten durch den Netzbetreiber erfolgt -wie bisher- ausschließlich an den jeweiligen Energielieferanten und auf Basis der gesetzlichen Vorgaben für die Verrechnung bzw. die Stromkosteninformation. Die Kundin oder der Kunde entscheidet selbst, wem er darüber hinaus diese Daten zur Verfügung stellen bzw. weitergeben möchte.

  • Könnte aus den Verbrauchsdaten abgeleitet werden, ob jemand zuhause war?

    Von Seiten der Feistritzwerke besteht kein Interesse daran, einzelne Verbrauchsdaten dahingehend auszuwerten. Außerdem können keine Rückschlüsse auf die Lebensgewohnheiten gezogen werden, da die Datenerfassung durch den Smart Meter maximal in 15-Minuten-Intervallen erfolgt, sofern die Kundin oder der Kunde zustimmt. Sollte die Kundin oder der Kunde nicht zustimmen so wird nur der Tagesverbrauchswert übermittelt. Zudem werden die Verbrauchswerte aller Geräte summiert. Daher ist es nicht nachvollziehbar, was Kundinnen und Kunden in dieser Zeit gemacht bzw. welche Geräte sie verwendet haben.

Sonstiges

Allgemein

  • Was ist echtes Glasfaser-Internet?

    Echtes Glasfaser-Internet besteht von Anfang bis Ende ausschließlich aus Glasfaserkabel. Die Feistritzwerke stellen einen FTTH-Anschluss (Fiber to the home) für Sie her. Die Glasfaser geht durchgehend bis zu Ihrem Router in Ihrer Wohnung, Büro oder Haus, Technikraum, Wohnzimmer, etc. Es wird kein Meter Kupferkabel dabei verlegt. Nur wenn das Glasfaserkabel bis in Ihr Haus verlegt wurde, kann man von echtem Glasfaser-Internet sprechen.

  • Welche Vorteile hat Glasfaser-Internet?
    • Mit Glasfaser-Internet gibt es (theoretisch) keine Bandbreitenbegrenzung.
    • Glasfaser ist die Zukunft der Datenübertragung, Kupferkabel sind jetzt bereits eine veraltete Technologie.
    • Glasfaser-Internet bietet eine zuverlässige und sichere Internetverbindung für bandbreitenintensive Anwendungen.
    • Mit Glasfaser-Internet schaffen wir auch in ländlichen Regionen die Möglichkeit eines ultraschnellen Internetanschlusses und verhindern damit Abwanderung von Unternehmen und Bewohnerinnen und Bewohnern.

    Viele weitere Vorteile finden Sie auf der Seite Vorteile von Glasfaser-Internet.

  • Wie schnell ist Glasfaser-Internet?

    Glasfaser-Internet ist (theoretisch) unbegrenzt schnell, da es mit Lichtgeschwindigkeit übertragen wird. Es wird einzig durch die verwendeten Komponenten begrenzt, wobei wir unsere Infrastruktur bereits ausreichend dimensionieren und zukunftsfähig ausstatten.

    Im Allgemeinen setzt sich die Geschwindigkeit eines Anschlusses aus mehreren Faktoren zusammen. Die wesentlichen Vorteile von Glasfaser-Internet sind die sehr geringe Latenzzeit (Ping), die Möglichkeit symmetrischer Bandbreiten (höhere Uploads) und dass es sich um ein ungeteiltes Medium handelt.

    Die tatsächlich erreichte Geschwindigkeit hängt von Ihrem gewählten Tarifpaket ab. Wir bieten derzeit schon Glasfaser-Internet Pakete bis zu 1 Gigabit pro Sekunde (1 Gbit/s = 1.000 Mbit/s) an.

  • Was ist FTTH/FTTB?

    Als FTTH bezeichnet man „Fiber to the home“, das heißt die Glasfaser reicht durchgehend von unserer Infrastruktur direkt bis zu Ihnen ins Wohnzimmer, Büro oder Wohnung.

    FTTB bedeutet „Fiber to the building“, damit meint man, dass die Glasfaser durchgehend zumindest bis in das Gebäude verlegt wird. Von dort erfolgt die Weiterverteilung mittels anderer Medien (z.B. Kupferleitungen wie COAX- oder Netzwerkkabel). Reicht die Glasfaser-Verbindung im Mehrparteienhaus durchgehend bis in die einzelnen Wohnungen so spricht man auch hier von FTTH.

    Im Normalfall stellen die Feistritzwerke immer FTTH Anschlüsse her. In Ausnahmesituationen wie z.B. bestehende Verkabelungen in Wohnhäusern, wo wegen Brandschutz keine neue Verkabelung vorgenommen werden darf, können alternativ nach Abklärung auch FTTB Anschlüsse hergestellt werden.

Verfügbarkeit & Bestellung

Herstellung & Installation

  • Was sollte ich beim Hausbau beachten für einen späteren Glasfaser-Anschluss?

    Sie können bereits bei der Planung und dem Bau Ihres neuen Hauses bzw. Umbau Ihres Hauses einige Punkte beachten.

    Für die Inhouse-Verkabelung planen Sie bitte entsprechende Leerverrohrungen für das Glasfaserkabel und die Netzwerkverkabelung mit ein.

    Mit einem Strom­anschluss der Feistritzwerke oder einem Wasser­haus­anschluss der Stadtwerke Gleisdorf bekommen Sie im Allgemeinen bereits seit 2018 eine Leerverrohrung bis in Ihr Haus verlegt. Wenn Sie eine eigene Leerverrohrung verlegen möchten, stellen wir Ihnen gerne passendes Material zur Verfügung oder Sie besorgen sich selbst eines der in Schritt 2 erwähnten Leerrohre.

  • Wie funktioniert die Glasfaser-Installation in einem Einfamilienhaus?

    Sie möchten wissen welche (Grabungs-)Arbeiten für die Errichtung eines neuen Glasfaser-Anschlusses anfallen werden und welche Vorarbeiten Sie leisten können?

    Wir haben Ihnen hier eine Übersicht über die einzelnen Schritte und Verantwortlichkeiten zusammengestellt.

  • Wie funktioniert die Glasfaser-Installation in einem Mehrparteienhaus?

    Für die Herstellung der Glasfaser-Installation in einem Mehrparteienhaus ist es wichtig zuerst Kontakt zu den Eigentümern beziehungsweise der Hausverwaltung herzustellen und abzuklären, ob und wie Verlegungen im allgemeinen Teil des Mehrparteienhauses möglich sind.

    Als allgemeine Information für die Herstellung des Anschlusses haben wir für Bauträger, Eigentümer und Hausverwaltungen einen Leitfaden zur Installation bei Mehrparteienhäusern gestaltet.

  • Ich wohne in einer Wohnung, kann ich trotzdem einen Glasfaser-Anschluss bestellen?

    Als Mieterin oder Mieter klären Sie bitte zuerst die Situation mit der Eigentümerin oder dem Eigentümer.

    Der erste Schritt ist immer die Frage, ob in Ihrer Gemeinde bereits ausgebaut wird. Nutzen Sie dazu die Verfügbarkeitsabfrage.

    Danach ist zu klären, ob unser Glasfaser-Netz bereits bis in das Gebäude reicht. Diese Information erhalten Sie üblicherweise bei Ihrem Bauträger oder Ihrer Hausverwaltung. Sollte dies noch nicht der Fall sein, so ist auf jeden Fall die Verwaltung einzubinden. Gerne unterstützen wir Sie hier in der Kommunikation um zu klären, ob es noch mehr Interessent­innen und Interessenten gibt und ein Ausbau gewünscht und technisch möglich ist. Wenn es hier zu einer Einigung und einer ausreichenden Anzahl von Anmeldungen kommt, so stimmen wir die baulichen Tätigkeiten mit der Hausverwaltung ab, um den Glasfaser-Anschluss schnellstmöglich umzusetzen.

    Wenn der Anschluss bereits bis in Ihre Wohnung hergestellt ist, reicht eine einfache Anmeldung. Sie können uns direkt auf der Seite der Verfügbarkeitsabfrage eine Anfrage senden.

Support

  • Wie kann ich die Geschwindigkeit meines Glasfaser-Anschlusses messen?

    Wenn Sie bereits einen Glasfaser-Anschluss erhalten haben, wollen Sie natürlich auch wissen wie schnell dieser ist.

    Wir haben Ihnen hier Informationen zum Thema Geschwindigkeit und Testmöglichkeiten zusammengestellt.

  • Es liegt eine Störung vor, was kann ich tun?
    • Bewahren Sie Ruhe.
    • Prüfen Sie als erstes die Kabelverbindung zwischen dem Router und Ihrem Endgerät.
    • Testen Sie weiters die Verbindung mit einem alternativen Kabel.
    • Überprüfen Sie zusätzlich die Signalleuchten bei Ihrem Router, um zu sehen, ob dieser arbeitet.
    • Prüfen Sie, wenn Sie mit WLAN verbunden sind, ob ein WLAN-Empfang direkt neben dem Router vorhanden ist.
    • Starten Sie Ihren Router neu indem Sie den Stromstecker ziehen (NICHT den Reset-Knopf drücken!) und nach 30 Sekunden wieder anstecken. Warten Sie, bis der Router die Verbindungen wieder hergestellt hat. Das kann unter Umständen ein paar Minuten dauern.

    Sollte das alles nichts nützen, prüfen Sie, ob wir auf der Seite Netzarbeiten eine Störung bekannt gegeben haben. Ist das der Fall, wird bereits an der Behebung gearbeitet.

    Wenn nicht, melden Sie sich bei der Störungshotline unter +43 3112 2653-344.

IPTV

Festnetz-Telefonie

  • Kann ich meine bestehende Rufnummer übernehmen?

    Ja, dazu ist das entsprechende Portierungs­formular, welches Sie von uns mit dem Vertrag erhalten, für die Rufnummern­mitnahme auszufüllen.

    Wichtig ist es, dass die Rufnummer noch aktiv ist und nicht vorher gekündigt wird. Die Portierung einer Rufnummer dauert erfahrungsgemäß ca. 2-3 Wochen. Daher ist eine terminliche Abstimmung mit uns notwendig, bevor Sie Ihren bestehenden Anschluss kündigen.

  • Brauche ich ein neues Telefon für den Festnetzanschluss bei den Feistritzwerken?

    Für einen normalen Einzelanschluss können Sie jedes digitale Telefon weiterhin nutzen. Bei Aktivierung des Festnetz­telefons bekommen Sie von uns einen SIP-Adapter, der mit dem Router verbunden wird und einen passenden RJ11-Stecker für Ihren Telefonanschluss hat.

    Neuere VOIP-fähige Telefone können natürlich ebenso weiter verwendet werden. Wir bitten jedoch um Bekanntgabe bei Anmeldung, da in diesem Fall der SIP-Adapter entfallen kann.

    Bei Verwendung von Telefonanlagen oder mehreren Sprachkanälen ist eine vorherige Abklärung der genauen Anforderungen mit uns notwendig.