Häufig gestellte Fragen

Allgemeines

  • Gibt es die Möglichkeit eines Abbuchungsauftrages, um die Rechnung zu bezahlen?

    Es besteht die Möglichkeit einen Abbuchungsauftrag bei uns zu hinterlegen, wenn Sie Ihre Netzrechnung von uns erhalten. Sollte daran Interesse bestehen, bitten wir um Kontaktaufnahme mit unserem Kundencenter. Anschließend erhalten Sie das notwendige Formular von uns übermittelt.

  • Besteht die Möglichkeit einer monatlichen Abrechnung?

    Gerne können wir Ihre Anlage auf eine monatliche Abrechnung umstellen. Bitte setzen Sie sich hierfür mit unserem Kundencenter in Verbindung.

    Sollten Sie eine PV-Anlage besitzen möchten wir darauf hinweisen, dass automatisch bei der Basisanlage (Verbrauch) und der Einspeiseanlage die Änderung des Abrechnungszyklus durchgeführt wird. Da beide Anlagen auf demselben Zähler hängen, müssen diese den gleichen Zyklus besitzen.

  • Was bedeuten die Rechnungspositionen?
    • „Netznutzung Arbeit NE 7 pauschale Leistung Einfachtarif“:
      Entgelt für den tatsächlich bezogenen Strom, der aus dem Netz bezogen wird; Abgabe an den Netzbetreiber
    • „Netzleistung NE 7 pauschale Leistung“:
      Fixer Leistungsanteil, wird unabhängig vom Verbrauch verrechnet; Abgabe an den Netzbetreiber
    • „Netzverlustentgelt NE 7“:
      Decken die Kosten des Netzbetreibers, die durch den geringen Verlust durch den Stromtransport entstehen; Abgabe an den Netzbetreiber
    • „Entgelt für Messleistungen“:
      Miete für den Stromzähler; Abgabe an den Netzbetreiber
    • „Elektrizitätsabgabe“:
      Staatliche Abgabe für den verbrauchten Strom pro kWh; Abgabe an den Staat/Republik Österreich
    • „EAG-Pauschale NE 7“:
      Wird pro Zählpunkt einmal jährlich verrechnet, dient der Finanzierung des Erneuerbaren-Ausbau-Gesetzes; Abgabe in den EAG-Fördertopf
    • „EAG Förderbeitrag Leistung pauschale NE 7“:
      Teil des EAG-Förderbeitrags, die sich auf die Leistung (=Netzbereitstellung) bezieht; Abgabe in den EAG-Fördertopf
    • „EAG Förderbeitrag Arbeit pauschale NE 7“:
      Teil des EAG-Förderbeitrags, die sich auf den tatsächlichen Stromverbrauch bezieht; Abgabe in den EAG-Fördertopf
    • „EAG Förderbeitrag Netzverlust NE 7“:
      Teil des EAG-Förderbeitrags, die sich auf die Netzverluste bezieht; Abgabe in den EAG-Fördertopf

     

    Die Preise der einzelnen Positionen der Netzrechnung können Sie dem Preisblatt entnehmen.
    Auskünfte über etwaige Positionen der Rechnung Ihres Energielieferanten können wir nicht geben, da darauf wir keine Einsicht haben.

  • Kann die Rechnung per Mail gesendet werden?

    Ja, bitte setzen Sie sich mit unserem Kundencenter unter office@feistritzwerke.at in Verbindung.

  • Wann erhalte ich meine Vorschreibung von Ihnen?

    Wenn die Abrechnung der Netzkosten direkt über uns erfolgt, erhalten Sie für die Teilzahlungsbeträge Zahlscheine per Post.

Sommer-Nieder-Arbeitspreis (SNAP)

  • Was ist der Sommer-Nieder-Arbeitspreis (SNAP)?

    Der Sommer-Nieder-Arbeitspreis (SNAP) ist ein spezieller Netztarif für die Sommermonate. Er schafft einen finanziellen Anreiz, Strom gezielt zu Zeiten zu verbrauchen, in denen besonders viel erneuerbare Energie erzeugt wird, etwa durch Photovoltaikanlagen. So kann das Stromnetz effizienter genutzt und langfristig entlastet werden.

    Achtung: Der SNAP gilt nur für Strombezug aus dem Netz. Decken Sie im definierten Zeitraum Ihren Stromverbrauch z.B. mit der Lieferung aus einer Energiegemeinschaft ab, gilt der bereits niedrigere Netztarif der lokalen/regionalen Energiegemeinschaft. Es erfolgt keine weitere Vergünstigung durch den Sommer-Nieder-Arbeitspreis (SNAP), ausgenommen Mitglieder von  Bürgerenergiegemeinschaften.

  • Wo finden Sie die Verordnung zum Sommer-Nieder-Arbeitspreis (SNAP)?

    Mit Jahreswechsel wurde in der Systemnutzungsentgelt-Verordnung SNE-VO der sogenannte „Sommer-Nieder-Arbeitspreis“ (SNAP) eingeführt. Das heißt, dass von 1. April bis 30. September Netzkund:innen der Netzebene 7 täglich zwischen 10.00 bis 16.00 Uhr nur 80 % des Netztarifs bezahlen, sofern die IME Konfiguration (Verbrauchsdaten auf Basis von Viertelstundenwerten) auf dem Messgerät installiert ist.


  • Für welchen Zeitraum gilt der Sommer-Nieder-Arbeitspreis (SNAP)?

    Von 01. April bis 30. September in der Zeit von 10.00 bis 16.00 Uhr

  • Wie erhalte ich den Sommer-Nieder-Arbeitspreis (SNAP) Tarif?

    Sie haben einen Smart-Meter so muss die Auslesung der Verbrauchsdaten auf Viertelstundenwerten (IME) aktiviert sein. Lt. § 54 erfolgt diese Einstellung automatisch außer Sie haben die Auslesung schriftlich Widerrufen (Opt-Out) vor diesem Zeitpunkt

    Sollten Sie die Auslesung auf Viertelstundenwerten IME haben, ist für Sie keine weitere Bearbeitung notwendig.

    Sollten Sie den Zähler nicht auf Viertelstundenwerten IME haben, ist folgende Umstellung von Ihnen durchzuführen:

    Sie müssen im Kundenportal der Feistritzwerke unter Anlagen, welche Sie mit Ihrer Anlagennummer, Kundennummer und Kundenkennwort des Netzbetreibers schon hinzugefügt haben oder hinzufügen können, Ihre Konfiguration selbst anpassen, um den SNAP-Tarif zu erhalten.

    Sie finden das Widerrufsformular auch außerhalb unseres Kundenportals unter Smart Meter OPT OUT Widerruf

  • Wo sehe ich welche Konfiguration mein Smart-Meter hat?

    Direkt am Zähler oder im Kundenportal bei Ihrer Anlage.

    Folgende Konfigurationen sind möglich:

    IME – intelligentes Messgerät erweitert (Verbrauchsdaten auf Viertelstundenwerten) –> Voraussetzung für den SNAP

    IMS – intelligentes Messgerät Standard (Verbrauchsdaten auf Tageswerten)

    DSZ – digitaler Standardzähler (ein Wert wird für den Jahreswechsel und ein Wert für die Jahresabrechnung (30.06.) übermittelt

  • Woher weiß ich, ob der Sommer-Nieder-Arbeitspreis (SNAP) für mich bereits aktiviert ist?

    Ob der Sommer-Nieder-Arbeitspreis (SNAP) für Ihre Anlage bereits aktiv ist, sehen Sie im Kundenportal. Hierzu muss Ihre Anlage von Ihnen hinzugefügt werden oder schon mal eingefügt worden sein.

    Bei der Anlage wird Ihnen die Netzebene angezeigt, der SNAP gilt für Anlagen der Netzebene (NE) 7.

    Weiters muss Ihr Smart Meter auf „IME“ konfiguriert sein.

  • Was muss ich tun, wenn ich 15 Minuten Werte im Portal sehen möchte?

    Durch die sogenannte Opt-In-Konfiguration (IME) wird die Datenübertragung der 15 Minuten Werte vom Zähler aktiviert. Diese 15 Minuten Werte werden 1 x am Tag übertragen und im Webportal zur Verfügung gestellt. Wenn die IME-Konfiguration beim Smart Meter hinterlegt wird, entstehen selbstverständlich keine Nachteile.

    Die Opt-In-Konfiguration kann von Ihnen selbstständig im Kundenportal aktiviert werden. Sollte Ihnen die Registrierung im Portal aus etwaigen Gründen nicht möglich sein, können Sie uns selbstverständlich auch nachfolgendes Formular per Post oder E-Mail an office@feistritzwerke.at senden.


  • Information bezüglich „unterbrechbarer“ Tarif

    Mit der aktuellen Fassung der Systemnutzungsentgelte-Verordnung (SNE-V) wurde der „Sommer-Nieder-Arbeitspreis“ (SNAP-Tarif von 1. April bis 30. September, jeweils 10 bis 16 Uhr) eingeführt. Dieser Tarif ermöglicht den Kunden eine Ermäßigung von 20 % auf das Netznutzungsentgelt. Aus diesem Grund haben wir für alle Netzkunden mit unterbrechbarem Tarif („Nachtstrom“) die Freigabezeiten seit 28.05.2026 so angepasst, dass diese Ermäßigung am Tag beansprucht werden kann.
    Bitte um Beachtung, dass z.B. Ihr Warmwasserspeicher derzeit nicht mehr in den Nachtstunden, sondern tagsüber geladen wird.

  • Abmeldung

    Sie verlassen unser Versorgungsgebiet und möchten Ihren Vertrag kündigen oder eine bestehende Anlage abschalten? Verwenden Sie dazu das bereitgestellte Formular unter https://www.feistritzwerke.at/downloads/, welches Sie uns bitte unterzeichnet per E-Mail, Post oder persönlich zukommen lassen.

    Um Ihre Abmeldung so effizient wie möglich abwickeln zu können benötigen wir folgende Informationen:

     

    Name, Ausweiskopie und Legitimations­daten

    Anschrift der zu kündigenden Anlage

    Gewünschtes Datum der Abmeldung (nicht rückwirkend)

    Zählernummern

    Telefonnummer und/oder E-Mail-Adresse für etwaige Rückfragen

    Nachsendeadresse für die Endabrechnung

    Daten der Nachfolgerin/des Nachfolgers (sofern vorhanden)

     

    Nach Übermittlung der Abmeldung wird diese von uns bearbeitet. Eine zusätzliche Meldung an den Energielieferanten ist nicht notwendig.

    Formular Abmeldung Strom – https://www.feistritzwerke.at/cms/../files/Formular-Abmeldung-STROM.pdf

     

  • Was ist ein Belieferungswunsch?

    Ein Belieferungswunsch ist ein Prozess, der vom Netzbetreiber an den vom Kunden gewünschten Energielieferanten übermittelt wird, dass dieser gerne in seiner Versorgung wäre.

    Einfach ausgedrückt ist es eine Information, wer ihren Stromabschluss ab wann beliefern soll.

  • Was muss ich bei einem vertraglosen Zustand tun?

    Ein Vertragsloser Zustand kann vom Energielieferanten, als auch von uns als Netzbetreiber aus den Gründen der Nichtzahlung, anderen Vertragsverletzungen oder einem endenden Vertrag beim Energielieferanten entstehen. Wurde der Vertragslose Zustand seitens des Energielieferanten gestartet, so muss innerhalb der genannten Frist ein neuer Vertrag mit einem beliebigen Stromlieferanten abgeschlossen werden, um eine Abschaltung Ihrer Anlage zu vermeiden. Es ist zu empfehlen, dass Sie hier mit Ihrem Energielieferanten in Verbindung treten. Handelt es sich um ein Missverständnis, so kann dieser innerhalb der genannten Frist noch eine Stornierung übermittelt, um eine Abschaltung zu vermeiden.

    Ist der Vertragslose Zustand das Ergebnis einer Nichtzahlung, dann ist der ausstehende Betrag zu überweisen und es ist empfehlenswert, telefonischen Kontakt aufzunehmen, um die weitere Vorgehensweise zu klären.

  • Wer ist mein Netzbetreiber?

    Ihren Netzbetreiber können Sie unter https://www.e-control.at/konsumenten/strom-und-gasnetzbetreiber-finden ermitteln.

    Gerne können Sie unter https://www.feistritzwerke.at/versorgungsgebiet/ überprüfen, ob Ihre Adresse in unserem Netzgebiet liegt.

  • Wie ist das Vorgehen, wenn sich mein Name durch eine Hochzeit geändert hat?

    Um Ihren Nachnamen im System ändern zu können, bitte wir Sie um Übermittlung eines Lichtbildausweises mit dem neuen Namen.

  • Was bedeutet das Lastprofil, welches auf dem Netzzugangsvertrag angeführt ist?

    Die Definition der unterschiedlichen Lastprofile lauten:

    H0 – Haushalt
    G0 – Gewerbe allgemein
    G1 – Gewerbe werktags 8-18
    G2 – Gewerbe mit starkem bis überwiegendem Verbrauch in den Abendstunden
    G3 – Gewerbe durchlaufend
    G4 – Laden/Friseur
    G5 – Bäckerei mit Backstube
    G6 – Wochenendbetrieb
    G7 – Mobilfunksendestationen
    L1 – Landwirtschaftsbetriebe
    L0 – Landwirtschaftsbetriebe mit Milchwirtschaft/Nebenerwerbstierzucht
    L2 – Übrige Landwirtschaftsbetriebe
    U0 – Warmwasserbereitung unterbrechbar
    U1 – Heizung unterbrechbar
    E0 – Wasserkraft, Windkraft, Biogas
    E1 – Photovoltaik
    ULA – Warmwasserspeicher ohne Tagnachladung
    ULB – Warmwasserspeicher mit Tagnachladung
    ULC – Nachtspeicherheizung ohne Tagnachladung
    ULD – Nachtspeicherheizung mit Tagnachladung
    ULE – Mischanlage ohne Tagnachladung
    ULF – Mischanlage mit Tagnachladung
    EAGU1 – EAG Nachtspeicherheizung ohne Tagnachladung
    EAGU2 – EAG Nachtspeicherheizung mit Tagnachladung
    HA – Haushalt mit Warmwasserspeicher an einem Zählpunkt
    HF – Haushalt mit Speicherheizung an einem Zählpunkt
    B1 – Öffentliche Beleuchtung

  • Wozu dient das Lastprofil?

    Für die Berechnung der Ausgleichsenergie (dient der Sicherstellung des Gleichgewichts zwischen Erzeugung und Verbrauch in einem Stromnetz) werden normalerweise die tatsächlichen Verbrauchswerte eines Kunden benötigt. Diese werden mit speziellen Lastprofilzählern erfasst. Da der Einbau solcher Zähler für Kleinkunden jedoch mit hohem Aufwand und hohen Kosten verbunden wäre, kommen stattdessen standardisierte Lastprofile zum Einsatz. Diese bilden den typischen Energieverbrauch ab und dienen dem Energielieferanten als Grundlage für die Planung der benötigten Energiemengen.

Rund um Einspeiseanlagen

Energiegemeinschaften

  • Welche Vergünstigungen erhält der/die TeilnehmerIn einer Energiegemeinschaft?

    Für den/die TeilnehmerIn verringert sich für den erhaltenen Überschuss aus der Energiegemeinschaft der Arbeitspreis des Netznutzungsentgeltes je nach Art der Energiegemeinschaft:

    • GEA (Gemeinschaftliche Erzeugungsanlage): 100% Entfall der Netzentgelte
    • EEG lokal (Erneuerbare Energiegemeinschaft): Netznutzungsentgelt reduziert sich um 57%
    • EEG regional (Erneuerbare Energiegemeinschaft): Netznutzungsentgelt reduziert sich auf Netzebene 6/7 um 28%, auf Netzebene 4/5 um 64%
  • Ist mein Strom-Zähler für die Teilnahme an einer Energiegemeinschaft geeignet?

    Die Prüfung des Zählers erfolgt vor der Teilnahme durch den Netzbetreiber. Zähler, die nicht für eine digitale ¼-Stunden-Messung geeignet sind, werden von uns erneuert bzw. gegen Smartmeter getauscht.

  • Muss ein Verein gegründet werden?

    Wenn noch keine Genossenschaft, Kapital- oder Personengesellschaft besteht, muss bei einer EEG lokal und regional (Erneuerbare Energiegemeinschaft) sowie bei einer BEG (Bürgerenergiegemeinschaft) ein Verein bei der zuständigen Bezirkshauptmannschaft gegründet werden. Diese Vereins- bzw. Firmenbuchnummer wird vom Netzbetreiber VOR Erstellung des Vertrages benötigt.

    Weitere hilfreiche Informationen zur Gründung einer Energiegemeinschaft finden Sie auf https://energiegemeinschaften.gv.at/schritte-zur-gruendung/.

  • Kann eine Energiegemeinschaft mit nur einer Person gegründet werden?

    Für die Gründung einer Energiegemeinschaft sind mindestens 2 TeilnehmerInnen notwendig d.h. die betroffenen Anlagen müssen auf unterschiedliche Namen angemeldet sein.

  • Wie sieht die Rechnungslegung an die TeilnehmerInnen aus?

    Jede(r) TeilnehmerIn erhält nach wie vor die Stromrechnung vom Lieferanten. Zusätzlich ist der Anlagenbetreiber für die Verrechnung des aufgeteilten Energie-Überschusses in der Gemeinschaft verantwortlich.

  • Sind mehrere Photovoltaik-Anlagen in einer GEA (Gemeinschaftliche Erzeugungsanlage) möglich?

    Es besteht auch die Möglichkeit der Einbringung einer weiteren Erzeugungsanlage. Beide Anlagen sowie auch alle teilnehmenden Berechtigten müssen allerdings an dieselbe gemeinschaftliche Leitung angeschlossen sein (gleicher Netzanschluss!). Dazwischen darf keine Verbindung zum Öffentlichen Netz bestehen.

  • Welche Informationen müssen an den Netzbetreiber vor Beginn einer Energiegemeinschaft übermittelt werden?

    Der Netzbetreiber benötigt die Zählpunkt- bzw. Anlagennummern aller Erzeuger (Photovoltaik-Anlagen) sowie aller Verbraucher, wobei eine Energiegemeinschaft mindestens aus 1 Erzeugungsanlage und 1 Bezugsanlage besteht. Die Zählpunktnummern sind z.B. auch auf der Strom-Rechnung ersichtlich.

  • Wann wird der Vertrag zwischen Netzbetreiber und AnlagenbetreiberIn erstellt?

    Der/die AnlagenbetreiberIn erhält nach Registrierung bei ebUtilities eine EC-Nummer (Marktpartner-ID), welche dem Netzbetreiber übermittelt wird. Bei Gründung einer EEG sowie einer BEG benötigt der Netzbetreiber ebenso die Vereins- bzw. Firmenbuchnummer. Danach kann der Vertrag erstellt werden.

  • Sind noch Zusatzverträge zwischen dem Netzbetreiber und den einzelnen Teilnehmern auszustellen?

    Nein, diese werden mittlerweile durch die digitale Registrierung im EDA-Portal ersetzt.
    Nachdem der Anlagenbetreiber die Registrierungsprozesse übermittelt hat, können die TeilnehmerInnen ihre Zustimmung zur Datenfreigabe und Zusatzvereinbarung zum Netzzugangsvertrag direkt im Kundenportal der Feistritzwerke erteilen.

  • Bei welchen Portalen muss sich der/die BetreiberIn registrieren?

    Registrierung bei ebUtilities:
    wenn die Form der Energiegemeinschaft (GEA, EEG, BEG) vom Netzbetreiber festgestellt wurde, registriert der/die Anlagen-BetreiberIn diese bei EbUtilities als Marktpartner. Die dabei erhaltene Marktpartner-ID wird für den Vertrag benötigt.
    Mehr Informationen zur Registrierung finden Sie unter https://www.ebutilities.at/registrierung.

    Registrierung am EDA-Portal:
    wenn der Vertrag zwischen dem/der BetreiberIn der Energiegemeinschaft und dem Netzbetreiber erstellt wurde, registriert sich der/die Anlagen-BetreiberIn beim EDA Anwenderportal. Dafür ist die zuvor vom Netzbetreiber vergebene Gemeinschafts-ID nötig.

    Mehr Informationen zum EDA Portal und zur Registrierung finden Sie unter https://www.eda.at/anwenderportal.

  • Wie erfolgt die Datenfreigabe durch die TeilnehmerInnen?

    Nachdem die Energiegemeinschaft einen Zählpunkt per EDA zur Teilnahme registriert hat, muss eine Freigabe durch den neuen Teilnehmer oder die neue Teilnehmerin erfolgen. Kundinnen und Kunden der Feistritzwerke können dies direkt in unserem Kundenportal erledigen.

    1. Registrierung im Kundenportal
      sofern Sie noch keinen Zugang haben, registrieren Sie sich mit E-Mail und Passwort
    2. Hinzufügen der jeweiligen Anlage
      um Zugriff auf die Daten einer Anlage zu erhalten, benötigen Sie zur Verifikation Ihre Anlagennummer, Ihre Kundennummer sowie Ihr Kundenkennwort
    3. Freigabe
      unter dem Menüpunkt Daten – Freigabe finden Sie alle anstehenden Anforderungen. Bitte kontrollieren Sie die Daten und bestätigen Sie im nächsten Schritt die Zusatzvereinbarung.

    Nach Erteilung der Datenfreigabe und evtl. notwendigen technischen Maßnahmen wie Zählertausch wird die Teilnahme an der Gemeinschaft zum nächstmöglichen Termin aktiviert.

  • Wo kann der Betreiber/die Betreiberin einer Gemeinschaft Daten einsehen?

    Betreibern einer Energiegemeinschaft werden die Daten der teilnehmenden Zählpunkte im EDA Portal bereitgestellt. Die Messwerte werden dabei täglich vom Netzbetreiber an das EDA System übertragen.

    Weitere Informationen zum Thema finden Sie unter https://energiegemeinschaften.gv.at/messung-und-aufteilung/.

  • Wo kann eine Teilnehmerin/ein Teilnehmer Daten einsehen?

    Kundinnen und Kunden der Feistritzwerke, welche an einer Energiegemeinschaft teilnehmen, können über unser Kundenportal Ihre Verbrauchs- und Einspeisewerte einsehen. Dabei sind sowohl die Eigendeckung aus der Gemeinschaft als auch die restlichen Bezüge bzw. Einspeisungen ins Netz ersichtlich.

  • Wie kann man prüfen ob die Teilnahme an einer lokalen oder regionalen EEG möglich ist?

    Um von den vergünstigten Netzgebühren in einer Energie­gemeinschaft profitieren zu können, müssen sich die teilnehmenden Anlagen in einem lokalen oder regionalen Nahbereich befinden. Damit Sie prüfen können in welchem Nahbereich sich ein Zählpunkt befindet liefern wir Ihnen eine Nahbereich-ID.

    Als Kundin oder Kunde der Feistritzwerke haben Sie in unserem Kundenportal Zugriff auf Ihre Anlagen. Hier haben Sie nicht nur die Möglichkeit, sich die Statistik Ihres Smart Meters anzusehen, sondern es wird Ihnen auch zu jeder Anlage Ihre Nachbereichs-ID angezeigt.

    Zur Abfrage von mehreren Zähl­punkten bieten wir weiters eine Nahbereichs­abfrage unter https://kundenportal.feistritzwerke.at/nahbereichsabfrage an.

    Nähere Informationen zur Nahbereichs-ID finden Sie hier in den FAQ unter „Wie kann man die Nahbereich-ID abfragen und was sagt diese aus?“.

    Zur Nahbereichsabfrage: https://kundenportal.feistritzwerke.at/nahbereich

  • Wie kann man die Nahbereichs-ID abfragen und was sagt diese aus?

    Bei der Teilnahme an einer lokalen oder regionalen Energiegemeinschaft (EEG) profitieren Sie von vergünstigten Netzgebühren. Damit diese Vorteile gewährt werden können, müssen sich die Teilnehmerinnen und Teilnehmer im Netz in einem Nahbereich befinden. Für die Teilnahme an einer lokalen EEG müssen alle Beteiligten an derselben Trafostation angeschlossen sein, für die Teilnahme an einer regionalen EEG reicht die Verbindung über ein gemeinsames Umspannwerk.

    Bitte beachten Sie, dass hierfür der Netzzustand zum Zeitpunkt der Registrierung einer Anlage zur Gemeinschaft zählt. Das bedeutet, dass spätere Änderungen im Netz (z.B. Umschaltung auf andere Trafo­station oder anderes Umspann­werk), welche nicht durch die Netzbenutzerin oder den Netzbenutzer verursacht wurden, sich nicht auf eine laufende Teilnahme auswirken. Kommt es jedoch später z.B. durch einen Mieterwechsel zu einer neuen Anmeldung, so gilt wiederum der Zustand zu diesem Zeitpunkt dafür, ob die Anlage teilnehmen kann.

    Zur Abfrage des jeweiligen Nahbereichs bieten die Feistritzwerke die sog. „Nahbereich-ID“ an. Dieser Zahlencode gibt Ihnen Aufschluss darüber, an welcher Form von Energiegemeinschaft Anlagen teilnehmen können. Damit Zählpunkte an einer gemeinsamen regionalen EEG teilnehmen können, muss der erste Teil bis zum ersten Punkt (z.B. 3.xxx.xxx) – also die Ebene Umspannwerk – bei allen übereinstimmen. Sollte die gesamte Nahbereich-ID identisch sein (also Umspannwerk + Trafostation), so können die Zählpunkte sogar an einer lokalen EEG mit den höchsten Rabatten teilnehmen. Sollte keine Übereinstimmung in der Nahbereich-ID bestehen, so ist dennoch die Teilnahme an einer Bürger­energie­gemeinschaft (BEG) möglich.

    Sie finden die Nahbereich-ID Ihrer Anlage(n) bei den Stammdaten in Ihrem Kundenportal.
    Für Betreiberinnen und Betreiber von Gemeinschaften bieten wir weiters eine Quick Check Abfrage. Über diese Nahbereichsabfrage kann die jeweilige Nahbereich-ID für mehrere Zählpunkte abgefragt werden.

    Zur Nahbereichsabfrage: https://kundenportal.feistritzwerke.at/nahbereich

Laststeuerung / Wirkleistungsvorgabe

  • Was bedeutet Laststeuerung bzw. Wirkleistungsvorgabe?

    Laststeuerung bzw. Wirkleistungsvorgabe bei Photovoltaik­erzeugungsanlagen von 3,68 bis 250 kW Leistung bezieht sich auf die Anpassung der Stromproduktion oder -nutzung, um die Netzstabilität und damit die Versorgungssicherheit zu gewährleisten. Dies erfolgt unter strengen gesetzlichen Rahmenbedingungen mittels Fernschaltung.

  • Wann ist eine Steuerung der Erzeugungsanlage durch die Feistritzwerke-STEWEAG GmbH möglich?

    Die Feistritzwerke-STEWEAG GmbH ist – wie alle österreichischen Netzbetreiber – gesetzlich dazu verpflichtet, Maßnahmen zur Aufrechterhaltung eines sicheren Netzbetriebs zu treffen, falls zu hohe Einspeisemengen durch private Erzeugungsanlagen ins österreichische Stromnetz gelangen sollten. Im Notzustand hat der Netzbetreiber die Möglichkeit Erzeugungsanlagen anzusteuern, um die gesetzlichen Sicherheitsgrenzwerte einhalten zu können. Diese Laststeuerung der Erzeugungs­anlagen ist das letztmögliche Mittel, um einen sicheren Netzbetrieb und damit eine sichere Stromversorgung weiter zu gewährleisten. Dabei werden Erzeugungsanlagen für eine begrenzte Zeitspanne (in der Regel für wenige Stunden) vom Stromnetz getrennt.

  • Was ist ein Notzustand?

    Ein Notzustand ist eine Situation, in der einer oder mehrere gesetzlich festgelegte Sicherheitsgrenzwerte, beispielsweise Spannungsqualität oder Netzfrequenz, nicht mehr eingehalten werden. Somit ist das Eingreifen des Netzbetreibers zur Aufrechterhaltung der Netzstabilität und Versorgungssicherheit erforderlich. Weitere Informationen dazu finden Sie in der Verordnung (EU) 2017/1485 der Kommission und Technische und organisatorische Regeln für Betreiber und Benutzer von Netzen (TOR).

  • Wie oft kommt diese Situation im Jahr vor?

    Aktuellen Einschätzungen zufolge könnte diese Situation an 3–4 Tagen im Jahr eintreffen.

  • Was berechtigt den Netzbetreiber zur Laststeuerung einer Erzeugungsanlage, die im Eigentum einer Netzkundin/eines Netzkunden ist?

    Zur Aufrechterhaltung eines sicheren Netzbetriebs sind die Netzbetreiber dazu verpflichtet, sich an den „Systemschutzplan Österreich“, sowie an die Richtlinie „TOR Stromerzeugungsanlagen Typ A“ zu halten.

  • Wo und wie ist die Laststeuerung vertraglich für Netzkunden/Netzkundinnen geregelt?

    Für Netzkunden/Netzkundinnen gelten laut Netzzugangsvertrag die „Allgemeinen Bedingungen für den Zugang zum Verteilernetz Strom“. In diesen verpflichten sich die Netzkundinnen und -kunden zur Einhaltung der „Sonstigen Marktregeln“, der Technischen und Organisatorischen Regeln für Betreiber und Nutzer von Netzen „TOR Stromerzeugungsanlagen Typ A“ und der „Ausführungsrichtlinie für Niederspannungsanschlüsse“. Letztere ermächtigt den Netzbetreiber Auflagen an die Netzkundinnen und -kunden zu erteilen, die den Anschluss an das Stromnetz ohne unzulässige Rückwirkung gewährleisten.

  • Wer ist betroffen?

    Seit 1. Dezember 2024 sind alle Netzkundinnen und -kunden bei Errichtung von Photovoltaikerzeugungsanlagen von 3,68 bis 250 kW Leistung dazu verpflichtet, die Richtlinien des Netzbetreibers zur Wirkleistungsvorgabe einzuhalten.

  • Was muss bei der Errichtung von Erzeugungsanlagen diesbezüglich beachtet werden?

    Bei der Installation von PV-Neuanlagen muss ein Kabel vom Wechselrichter bis zum Smart Meter verlegt werden, um die Anlage zu steuern. Bei wesentlichen Änderungen an Anlagen muss das Kabel ebenfalls gemäß den aktuellen Vorschriften installiert werden. Beispiele für wesentliche Änderungen gemäß TOR:

    • Anlagenerweiterungen (Leistungserhöhung)
      • Leistungserhöhung Wechselrichter
      • Zusätzliche Modulleistung
      • Zusätzlicher Wechselrichter
    • Erweiterung um ein Speichersystem
      • DC-Speichersystem
      • AC-Speichersystem
    • Änderung der Einspeiseart
      • Voll- auf Überschusseinspeisung
      • Überschuss- auf Volleinspeisung
    • Bei einem Wechselrichtertausch mit gleichbleibender Leistung sowie Aufhebung einer Wechselrichter-Leistungsbegrenzung (z. B. netzneutrale Anlagen, die nach einem Netzumbau einspeisen können) ist die Wirkleistungsvorgabe nicht zwingend vorzusehen.

    Die Umsetzung in der Kundenanlage liegt in der Verantwortung der Netzkundinnen und -kunden. Durch die Netzkundin bzw. den Netzkunden und das ausführende Elektroinstallationsunternehmen muss nachweislich sichergestellt werden, dass die Signalübertragung vom Smart Meter bis hin zur Stromerzeugungsanlage vollständig funktioniert.

  • Wer ist für diese Anschlussarbeiten am Smart Meter berechtigt?

    Der Anschluss am Smart Meter sowie die Inbetriebnahme wird im Standardfall durch die Feistritzwerke-STEWEAG GmbH durchgeführt.

  • Was passiert im Fall einer Laststeuerung durch die Feistritzwerke-STEWEAG GmbH?

    Sobald ein Notzustand eintritt, wird die Abschaltung der betroffenen Erzeugungsanlagen angestoßen. Dazu wird ein Steuersignal an den Smart Meter übertragen. Der Smart Meter verfügt über einen Steuerkontakt, der mit dem Wechselrichter verbunden ist. Über diesen Kontakt erhält der Wechselrichter das Signal zur Leistungsreduzierung oder Abschaltung. Dadurch ist eine Einspeisung ins Stromnetz für die Dauer der Laststeuerung nicht möglich. In der Regel betrifft dies nur wenige Stunden.

  • Wie läuft die Wiedereinschaltung ab?

    Die Anlage wird nach Beendigung des Notzustandes entweder um 00:00 Uhr des Folgetages automatisch oder frühstens drei Stunden nach der Abschaltung wieder eingeschaltet. Damit ist die Einspeisung ins Stromnetz wieder möglich.

  • Welche Kosten fallen an?

    Die Kosten für das erforderliche Netzwerkkabel, dessen Montage sowie die Anpassungen in der Kundenanlage sind von den Anlagenbetreiberinnen und -betreibern im Zuge der Fertigstellung Ihrer Erzeugungsanlage zu bezahlen.

  • Wird die entgangene Einspeisevergütung erstattet?

    Aufgrund des Notzustandes besteht kein rechtlicher Anspruch auf eine finanzielle Entschädigung.

  • Kann der Batteriespeicher trotz Laststeuerung geladen werden?

    Ja, das Laden eines Batteriespeichers ist möglich.

  • Ist der Inselbetrieb der Anlage zulässig?

    Ja, der Inselbetrieb einer Erzeugungsanlage ist nur unter folgenden Voraussetzungen möglich:

    • Inselbetrieb der Anlage muss technisch möglich sein (Netztrennung nach TOR, Speicher, etc.)
    • Netzkundin/-kunde muss die Anlage vollständig vom Netz trennen
  • Ist der Betrieb Nulleinspeisung der Anlage zulässig?

    Ja, das bedeutet, dass der Wechselrichter so eingestellt werden darf, dass am Anschlusspunkt keine Einspeisung erfolgt.

  • Kann die Laststeuerung durch die Netzkundinnen und -kunden abgelehnt werden?

    Nein, da für Netzkundinnen und -kunden laut Netzzugangsvertrag die „Allgemeinen Bedingungen für den Zugang zum Verteilernetz Strom“ gelten. In diesen verpflichten sich die Netzkundinnen und -kunden zur Einhaltung der

    • „Sonstigen Marktregeln“
    • der Technischen und Organisatorischen Regeln für Betreiber und Nutzer von Netzen „TOR Stromerzeugungsanlagen Typ A“ und
    • der „Ausführungsrichtlinie für Niederspannungsanschlüsse“.

    Letztere ermächtigt den Netzbetreiber Auflagen an die Netzkundinnen und -kunden zu erteilen, die den Anschluss an das Stromnetz ohne unzulässige Rückwirkung gewährleisten. Zur Sicherstellung dessen, kann der Netzbetreiber die Umsetzung in der Kundenanlage jederzeit und ohne Ankündigungen überprüfen.

  • Was ist der Unterschied zwischen Entkupplungsstelle und Laststeuerung von Erzeugungsanlagen?

    Die Entkupplungsstelle ist der Punkt, an dem eine Erzeugungsanlage vom Netz getrennt werden kann, um Sicherheits- und Wartungsarbeiten zu ermöglichen. Die Laststeuerung hingegen bezieht sich auf die Regulierung und Verteilung der erzeugten Energie, um die Netzstabilität zu gewährleisten.

Allgemein

  • Wie melde ich mich im Kundenportal an?

    Um das Kundenportal zu nutzen, ist unter https://kundenportal.feistritzwerke.at/benutzer/registrieren eine Registrierung mit Ihrer Mail-Adresse und einem von Ihnen gewählten Passwort erforderlich.

    Wenn die Registrierung durchgeführt wurde, wählen Sie den Reiter Anlagen und anschließend „Anlage hinzufügen“.

    Die dafür aus Sicherheitsgründen notwendigen Informationen finden Sie auf dem Schreiben zur Smart Meter Installation (Anlagennummer), auf dem Informationsschreiben zum Datenschutz (Kundennummer, Kundenkennwort), auf Ihrem Netzzugangsvertrag oder auf dem Kundeninformationsschreiben über das neue Elektrizitätswirtschaftsgesetz. Sollten Sie diese Daten nicht mehr aufliegen haben, so zögern Sie nicht uns zu kontaktieren. Wir werden etwaige Informationen umgehend an Sie übermitteln.

    Wurde das Hinzufügen der Anlage abgeschlossen, erfolgt eine automatische Prüfung und Sie erhalten eine E-Mail, sobald Sie die Anlagen im Kundenportal einsehen können. Jede Anlage muss einzeln im Kundenportal hinzugefügt werden.

  • Was ist "Smart Metering"?

    „Smart Metering“ als Technologie bietet eine Vielzahl von Anwendungsmöglichkeiten, die weit über das bloße Ablesen des Stromverbrauchs hinausgehen. Die Grundlage von Smart Metering ist die Datenübertragung der Verbrauchsmessung zum Netzbetreiber.

    Mithilfe von Smart Metering können den Kundinnen und Kunden die Verbräuche auch über ein Web-Portal zur Verfügung gestellt werden. Mit dieser detaillierteren Messung lassen sich Einspar- und Effizienzpotenziale beim Energieverbrauch leichter und schneller bestimmen.

  • Was sind Smart Meter?

    Smart Meter (intelligente Messgeräte) sind elektronische Zähler, die den Energieverbrauch messen, über eine Kommunikationsanbindung verfügen und einmal täglich den Verbrauchswert zum Netzbetreiber senden. Auf Ihren ausdrücklichen Wunsch können einmal pro Tag Messwerte in 15 Minuten Intervallen übertragen werden. Gegenüber den derzeit verwendeten Geräten zur Messung des Stromverbrauchs verfügen Smart Meter beispielsweise über eine Reihe neuer Funktionen auf Basis der geltenden gesetzlichen Rahmenbedingungen:

    • Fernablesung durch den Netzbetreiber
    • Anzeige der gespeicherten Verbrauchswerte am Smart-Meter-Display
    • Ein- und Abschaltung aus der Ferne
    • Kundenschnittstelle (an diese Schnittstelle können z.B. Anzeigegeräte oder Energiemanagement-Systeme angeschlossen werden)
    • Messung von Eigenerzeugung (z.B. Photovoltaik)
  • Wie funktioniert ein Smart Meter?

    Smart Meter sind vollelektronisch (wie die bereits seit 15 Jahren bei Großkunden im Einsatz befindlichen elektronischen Zähler) und verfügen darüber hinaus über ein Kommunikationsmodul. Der grundlegende Unterschied zu den herkömmlichen Ferraris Zählern (mechanische Stromzähler) liegt darin, dass diese nur den Stromverbrauch registrieren können. Die Intelligenten Stromzähler können auch die Leistung sowie den Energieverbrauch viertelstündlich messen sowie diese Messwerte 1-mal täglich über Fernkommunikationswege verschlüsselt in die Systeme der Netzbetreiber übertragen.

  • Warum werden Smart Meter montiert?

    Langfristiges Ziel von Smart Metering ist die Reduktion des Energieverbrauchs und der mit der Energieerzeugung verbundenen CO2-Emission. Durch das Sichtbarmachen des aktuellen Stromverbrauchs können Sie Strom bewusster und damit sparsamer einsetzen. Außerdem sollen Verbrauchsspitzen reduziert und damit der Stromverbrauch über den Tag gleichmäßiger verteilt werden, was dazu führt, dass weniger Kraftwerke gleichzeitig Strom liefern müssen.

    Durch einen genauen Überblick über Verbrauchsverläufe und –gewohnheiten werden Einsparpotentiale für Sie sichtbar gemacht. Die wesentlichen Ziele des Smart Metering sind:

    • Energiesparen: Unnötige Stromfresser wie schadhafte oder falsch angeschlossene Geräte und Stand-by-Verbraucher können von Ihnen selbst aufgespürt werden.
    • Transparente Übersicht über den Energieverbrauch: Das Web-Portal mit Visualisierung des eigenen Stromverbrauchs erhöht die Transparenz und schafft die Möglichkeit für Sie den eigenen Energieverbrauch zu analysieren, zu vergleich und somit zu optimieren. Darüber hinaus bietet das Web-Portal für eigene Erzeugungsanlagen einen detaillierten Überblick über die eingespeiste Öko-Energie.
    • Automatische Ablesung: Dadurch entfällt Ihnen der mit der Ablesung verbundene Aufwand. Der Prozess der Ablesung wird damit für Netzbetreiber und Kundin oder Kunde modern und effizient.
    • Verbesserte Rechnungslegung: Tagesgenaue Abrechnung auf Basis gemessener Verbrauchswerte. Dadurch gehören Nachzahlungen, die aufgrund einer rechnerischen Ermittlung des Energieverbrauchs entstehen können, der Vergangenheit an. Tarifänderungen aufgrund behördlicher Festsetzungen können tagesgenau abgerechnet werden.
    • Komfort bei der Um- und Abmeldung: Die Freigabe für die Wiedereinschaltung der Anlage aus der Ferne ist beim Einzug sofort möglich. Das Einschalten der Kundenanlage durch einen unserer Mitarbeiter vor Ort ist nicht mehr erforderlich.
    • Schnittstellen: Die Zähler sind mit zukunftsweisenden Schnittstellen ausgestattet. Über die Kundenschnittstelle werden Verbrauchswerte in der Kundenanlage unmittelbar zur Verfügung gestellt. Damit können Kundinnen und Kunden Anzeigegeräte, Home-Automation und Energiemanagement-Systeme betrieben.
  • Was sind die Vorteile von „Smart Metering“ für die Kundin und den Kunden?

    Komfort:

    • Es ist kein Ablesetermin vor Ort mehr notwendig. Die Kundinnen und Kunden müssen nicht mehr zum Ablesezeitfenster zuhause sein.
    • Es ist keine Selbstablesung mehr notwendig. Dadurch wird den Kundinnen und Kunden Aufwand erspart.
    • Transparentere und nachvollziehbarere Stromrechnungen durch stichtagsgenaue Zählerablesung (keine Überraschung durch hohe Nachzahlungen bei der Jahresabrechnung).
    • Prompte Stromfreischaltung bei Einzug möglich (Der Zähler wird von der Zentrale freigeschaltet, aus Sicherheitsgründen müssen die Kundinnen und Kunden den Strom dann selbst einschalten, um die unbeabsichtigte Inbetriebnahme von Geräten zu vermeiden.).

    Information über Energieverbrauch:

    • Energieverbrauch ist zeitnahe bekannt
    • Vielfältige Informationen möglich (Vergleichswerte, Durchschnitt, Einsparpotenziale)
    • Energielieferanten können auf Kundinnen und Kunden abgestimmte flexible und dynamische Produkte anbieten, dadurch können die Kundinnen und Kunden Energiekosten reduzieren.
    • Monatliche Verbrauchsinformation durch den Energielieferanten wird ermöglicht.
    • Ungewöhnliche hohe Verbräuche können sehr schnell erkannt werden.

    Sicherheit:

    • Versorgungsunterbrechungen können durch den Netzbetreiber schneller und genauer geortet und damit rascher behoben werden.
  • Welche Energietarife wird es geben?

    Tarifmodelle sind ein Marktthema (Energielieferanten und -dienstleister) und nicht im Einfluss des regulierten Bereichs (Netzbetreiber).

    Die Feistritzwerke ermöglichen als Netzbetreiber durch neue Systeme und Smart Meter zukünftig jedem Energielieferanten zeitvariable Tarife bzw. kundenorientierte Tarifmodelle anzubieten.

  • Kann ich bereits vorab den Einbau eines Smart Meter beantragen? Wann bekomme ich einen Smart Meter?

    Um einen möglichst wirtschaftlichen Tausch durchführen zu können erfolgt der Tausch immer gebietsweise. Nach Feststehen der konkreten Planungen werden wir Sie zeitnah mittels eines Kundenbriefes informieren.

  • Ich habe eine Photovoltaik-Anlage - wird hier auch mein Zähler getauscht?

    Ja, auch bei Photovoltaik-Anlagen werden die Zähler getauscht.

  • Bekomme ich auch für meinen Nachtstrom einen eigenen Smart Meter?

    Es kommt beim Tausch auf einen Smart Meter zu keiner Zusammenlegung von Zählerplätzen. Jeder Zählerplatz bekommt seinen eigenen Smart Meter. D.h. Sie bekommen sowohl für den Tagstrom, als auch für den Nachtstrom einen Smart Meter.

Rechtliche Grundlagen

  • Kann ich der Speicherung von Viertelstunden- und Tageswerten widersprechen?

    Haushaltskundinnen und Haushaltskunden sind berechtigt, gegenüber dem Netzbetreiber der Speicherung und Übertragung von Tages- und Viertelstundenenergiewerten zu widersprechen, soweit an dem jeweiligen Zählpunkt mit dem Lieferanten kein aufrechter Liefervertrag mit dynamischen (flexiblen) Energiepreisen gemäß § 22 besteht, keine Einspeisung über eine Direktleitung oder eine Prepaymentfunktion gemäß § 29 vorliegt, und soweit dem jeweiligen Zählpunkt keine Wärmepumpe, kein Ladepunkt, keine Energiespeicher- oder Stromerzeugungsanlage oder andere mittels Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft, Energie und Tourismus bestimmte Anlagen, ausgenommen Anlagen gemäß § 77, zugeordnet ist, und nicht an Modellen der gemeinsamen Energienutzung teilgenommen wird. Der Netzbetreiber hat im Fall eines berechtigten Widerspruchs das Messgerät derart zu konfigurieren, dass keine Tages- und Viertelstundenenergiewerte gespeichert und übertragen werden.

    Eine Auslesung und Übertragung der für Abrechnungszwecke oder für Verbrauchsabgrenzungen notwendigen Zählerstände muss jedenfalls möglich sein. Die Monatswerte und der höchste monatliche Viertelstundenleistungswert müssen gemessen, für Abrechnungszwecke ausgelesen und übermittelt werden; diese bleiben für 15 Monate gespeichert.

    Die Gesetzestexte können Sie unter https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20013066 nachlesen.

  • Rechtliche Grundlagen

    Im Jahr 2009 haben alle EU-Staaten gemeinsam beschlossen, dass intelligente Messgeräte (Smart Meter) bis 2020 in Europa eingeführt werden. In Österreich wurde vom Wirtschaftsminister festgelegt, dass bis Ende 2024 mindestens 95% aller Zählpunkte mit dieser Technologie ausgestattet werden müssen.
    Die Einführung basiert im Wesentlichen auf den nachfolgenden rechtlichen Grundlagen:

    • 3.EU-Binnenmarktpaket: Grundsätzliche Regelung der Energiewirtschaft in Europa
    • Elektrizitätswirtschafts- und Organisationsgesetz (ElWOG): Regelt die generellen Rahmenbedingungen für alle Marktteilnehmer in Österreich
    • Intelligente Messgeräte Anforderungsverordnung 2011 (IMA-VO 2011): Definition des Mindest-Funktionsumfanges von Smart Metern in Österreich
    • Intelligente Messgeräte Einführungsverordnung (IME-VO): Regelung des verpflichtenden Einführungszeitraumes für Netzbetreiber in Österreich
    • Datenformat- und Verbrauchsinformationsdarstellungs-VO 2012 (DAVID-VO 2012): Darstellung und Austausch der Smart-Meter-Daten zwischen Kundinnen oder Kunden, Netzbetreibern und Energielieferanten

    Weitere Informationen zum Thema finden Sie auf der Website der E-Control

  • Wann ist der Netzbetreiber befugt, die Versorgung der Kundin oder des Kunden zu unterbrechen?

    Für den Fall, dass Manipulationsversuche am Zähler durchgeführt werden und bei Nicht-Bezahlung von Rechnungen nach dem Durchlaufen des gesetzlich vorgeschriebenen Mahnprozesses.

  • Was können Kundinnen und Kunden machen, die keinen Smart Meter möchten?

    Das Elektrizitätswirtschafts- und Organisationsgesetz (ElWOG) enthält eine sogenannte Opt-Out-Regelung für Endverbraucher. Sie können sich damit gegen die Funktionalität eines Smart Meters entscheiden, allerdings nicht gegen die Installation eines neuen elektronischen Zählers an sich. Jede Kundin und jeder Kunde erhält somit einen elektronischen Zähler. Im Falle eines Opt-Out-Wunsches werden jedenfalls die Aufzeichnung und Übertragung der Tages- bzw. 15 Minuten Verbrauchswerte sowie die Funktionalität der Abschalteinrichtung im Zähler deaktiviert. Dies wird am Gerät angezeigt. Somit handelt es sich nicht mehr um einen Smart Meter, sondern um einen digitalen Standardzähler (DSZ). Entsprechend der gesetzlichen Regelung steht die Möglichkeit der Opt-Out-Konfiguration für Kundinnen und Kunden mit Leistungsmessung, Liefer-/Bezugsmessung (Überschusseinspeiser) sowie Erzeugungsanlagen nicht zur Verfügung.

    Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass für die Inanspruchnahme von speziellen Tarifen ein Opt-Out nicht möglich ist. Dafür ist der volle Funktionsumfang eines Smart Meters Voraussetzung.

    Ohne Smart Meter wäre auch ein detailliertes Energieverbrauchsmonitoring für Sie nicht möglich.

    Sie können uns Ihren Opt-Out Wunsch ab dem Erhalt des Anschreibens zum bevorstehenden Zählertausch mitteilen. Senden Sie uns ein E-Mail an office@feistritzwerke.at.


  • Wie kann ich einen digitalen Standardzähler (DSZ, Opt-Out) auf einen vollwertigen Smart Meter umstellen lassen?

    Mit einem digitalen Standardzähler können Sie diverse Funktionen eines vollwertigen Smart Meters wie z.B. die Kundenschnittstelle, Verbrauchsanzeige im Webportal, tages- bzw. zeitbasierende Energietarife nicht nutzen. Des Weiteren ist bei leistungs­gemessenen Anlagen bzw. Erzeugungs­anlagen die Konfiguration eines vollwertigen Smart Meters verpflichtend.

    Um die Smart Meter Funktionen wieder zu reaktivieren, senden Sie uns das folgende Formular ausgefüllt per Post oder E-Mail an office@feistritzwerke.at.

    https://www.feistritzwerke.at/files/Smart-Meter_IME-Konfiguration_ELWG.pdf

     


  • Was muss ich tun, wenn ich 15 Minuten Werte im Portal sehen möchte?

    Durch die sogenannte Opt-In-Konfiguration (IME) wird die Datenübertragung der 15 Minuten Werte vom Zähler aktiviert. Diese 15 Minuten Werte werden 1x am Tag übertragen und im Webportal zur Verfügung gestellt. Wenn die IME-Konfiguration beim Smart Meter hinterlegt wird, entstehen selbstverständlich keine Nachteile.

    Die Opt-In-Konfiguration kann von Ihnen selbstständig im Kundenportal aktiviert werden. Sollte Ihnen die Registrierung im Portal aus etwaigen Gründen nicht möglich sein, können Sie uns selbstverständlich auch nachfolgendes Formular per Post oder E-Mail an office@feistritzwerke.at senden.


Umsetzung

  • Wann werden Smart Meter eingeführt?

    Die Einführung der intelligenten Stromzähler erfolgt anhand von technischen, organisatorischen und wirtschaftlichen Gesichtspunkten. Daher werden die intelligenten Stromzähler regionsweise eingebaut. Bis Ende 2024 müssen aufgrund der intelligenten Messgeräte-Einführungsverordnung (IME-VO) in Österreich 95% der Haushalte mit einem intelligenten Stromzähler ausgerüstet sein.

  • Wie läuft der Zählerwechsel ab?

    Die Kundinnen und Kunden erhalten von uns zeitnah einen Brief über die geplanten Maßnahmen. Wenn Sie nicht zu Hause sind und der Zähler frei zugänglich ist (z.B. in einem gemeinsam genutzten Zählerraum), erfolgt der Tausch in Ihrer Abwesenheit. Ist der Zähler nicht zugänglich, werden Sie ersucht, mit uns hinsichtlich einer Terminkoordinierung Kontakt aufzunehmen.

  • Welche Kosten entstehen mir durch den Zählertausch?

    Der Zählertausch ist für Sie mit keinerlei Zusatzkosten verbunden. Die Umstellung ist durch das Messentgelt und die Netztarife abgedeckt, welche wie gewohnt eingehoben werden. Diese werden von der Regulierungsbehörde E-Control vorgeschrieben und überwacht.

  • Muss für die Installation des neuen Zählers etwas umgebaut werden?

    Der neue elektronische Zähler wird am Platz des alten Zählers installiert. Der Tausch dauert üblicherweise wenige Minuten. Durch den Zählertausch fallen im Normalfall weder Staub noch sonstige Verschmutzungen an. Weitere Umbauten sind in der Regel nicht notwendig.

  • Müssen in der Wohnung Leitungen verlegt werden?

    Nein, der Smart Meter wird anstatt des herkömmlichen Zählers montiert und erfordert keinerlei Änderung an der Anlage der Kundin oder des Kunden.

  • Wird während des Umbaus die Stromversorgung unterbrochen?

    Abhängig von der Verbrauchsanlage kann es zu kurzen Versorgungsunterbrechungen kommen.

  • Muss ich das Montage-Personal für den Zählerwechsel ins Haus lassen?

    Ja, wir bitten Sie dem autorisierten Feistritzwerke-Personal bzw. den autorisierten Personal unseres Montage­dienst­leisters der Firma Elektro Rominger den Zutritt zum Zähler zu gewähren. Die Feistritzwerke sind Eigentümer der Messinfrastruktur und hat den gesetzlichen Auftrag sicherzustellen, dass die Zähler korrekt ausgewechselt bzw. installiert werden. Jeder autorisierte Mitarbeiter führt einen Dienstausweis mit sich, welchen er Ihnen auf Verlangen vorzeigen muss.

  • Wo sind Smart Meter schon im Einsatz? Ist die Technik im großen Stil erprobt?

    In mehreren Ländern werden Smart Meter bereits eingesetzt. In Europa wurde die Smart Meter Einführung unter anderem in Italien und Schweden erfolgreich durchgeführt. In Österreich sind zahlreiche Pilotprojekte von unterschiedlichen Stromnetzbetreibern durchgeführt worden bzw. am Laufen, darunter auch im Netzgebiet der Feistritzwerke.

Technik

  • Wie kann ich die Kundenschnittstelle nutzen?

    Die Kundenschnittstelle bietet den Kundinnen und Kunden die Möglichkeit Anzeige­geräte oder Energie­management-Systeme anzuschließen. Im Netzgebiet der Feistritzwerke werden Zähler von zwei verschiedenen Herstellern verbaut die unterschiedliche Schnittstellen aufweisen. Unabhängig vom Geräte­hersteller befindet sich eine RJ12 Schnittstelle unter der separaten Abdeckung des Klemmdeckels. Bei Modellen von Sagemcom entspricht die Schnittstelle dem DSMR-P1 5.0.2, bei Landis&Gyr Geräten dem M-Bus Standard.

    Die Schnittstelle ist standardmäßig am Zähler deaktiviert. Für die Aktivierung senden Sie das folgende Formular ausgefüllt per Post oder E-Mail an smartmeter@feistritzwerke.at.


  • Zulassung und Eichung

    Der Zähler besitzt sowohl eine europäische Zulassung als auch eine österreichische Zulassung durch das Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen (BEV). Auf Basis dieser Zulassung werden alle Zähler geeicht, mit einer Eichplombe versehen und erfüllen damit die geforderte Messgenauigkeit. Erst dann dürfen sie in Kundenanlagen eingesetzt werden.

  • Für welchen Zeitraum gilt die Eichung?

    Elektronische Zähler haben in Österreich zehn Jahre Eichfrist. Der Zähler verliert somit nach zehn Jahren im Netz seine Eichgültigkeit und muss getauscht werden. Diese Zähler können nachgeeicht und für weitere zehn Jahre im Netz eingesetzt werden. Alternativ dazu besteht auch die gesetzliche Möglichkeit der sogenannten dynamischen Eichfristenverlängerung, dazu werden Zähler zu Gruppen zusammengefasst. Vor Ablauf der Eichgültigkeit wird eine Stichprobe aus der Gruppe gezogen. Bestehen die Zähler die Stichprobe diese Eichprüfung, können alle Zähler dieser Gruppe für weitere fünf Jahre im Netz eingesetzt bleiben.

  • Besitzt der Zähler ein Display zur Anzeige von Daten?

    Smart Meter sind mit einer Anzeige ausgestattet, die standardmäßig den aktuellen Zählerstand anzeigt. Auf ausdrückliches Verlangen der Kundin oder des Kunden ist es möglich, in der Vergangenheit (bis zu 60 Tage) zurückliegende Zählerstände anzuzeigen. Diese Funktion ist bei einem Wohnungswechsel aber erst nach 60 Tagen verfügbar. So kann keine Kundin und kein Kunde die Verbrauchsdaten eines Vormieters abrufen.

  • Muss ich für die Datenübertragung einen Internetzugang bereitstellen?

    Nein.

  • Wie erfolgt die Übertragung der Daten an den Netzbetreiber?

    Im Netzgebiet der Feistritzwerke erfolgt die Datenübertragung leitungsgebunden direkt über das Stromnetz (engl. PLC – Power Line Communication). In einzelnen erforderlichen Ausnahmefällen wird über Mobilfunktechnologie mit dem Smart Meter kommuniziert.

  • Welche Daten werden vom Smart Meter an den Netzbetreiber übertragen?

    Es werden nur Daten übertragen, welche für die Abrechnung und Verbrauchsinformation der Kundenanlage erforderlich sind (z.B. Zählerstand, Zählpunktnummer, Lastprofil). Grundsätzlich sind dies Tageszählerstände. Nur bei vertraglicher Verpflichtung wie z.B.: Mehrfachtarif oder ausdrücklicher Zustimmung der Kundin oder des Kunden, werden zusätzlich die 15 Minuten Verbrauchswerte übertragen. Persönliche Daten wie Name, Adresse usw. sind nicht im Zähler gespeichert und werden somit nicht mitgeschickt.

  • Wie lange werden die Daten gespeichert?

    Ihre Daten werden ausschließlich solange gespeichert, als die Speicherung für den jeweiligen Zweck der Erhebung unbedingt erforderlich ist. Die Speicherdauer ist daher vor allem von gesetzlichen Erfordernissen beeinflusst. Verbrauchsinformationen im Webportal können Sie drei Jahre zurück einsehen.

  • Wie oft werden die Daten übertragen?

    Die Daten werden 1x pro Tag an den Netzbetreiber übertragen.

  • Werden die Daten tatsächlich alle 15 Minuten übertragen?

    Nein, die Daten werden auch bei dem sogenannten Opt-In (IME – Konfiguration, mit Übermittlung von 15 Minuten Werten) nur 1x am Tag an den Netzbetreiber übertragen. Damit kann auch kein Rückschluss darauf gezogen werden, dass im Moment der Kunde nicht zuhause ist.

  • Werden trotz Opt-Out Messdaten gespeichert und übertragen?

    Bei einem Opt-Out Zähler ist die Aufzeichnung von Tages- sowie 15 Minuten Werte deaktiviert. Für vertrags­relevante Stichtage (Jahres­abrechnung, Tarif­wechsel, Lieferanten­wechsel, …) werden einmalig Werte gespeichert und an den Netzbetreiber übertragen.

  • Bleiben alle Daten direkt auf dem Gerät gespeichert?

    Die gemessenen Werte werden nur für einen Zeitraum von 60 Tagen auf dem Gerät gespeichert.

  • Benötigt der intelligente Zähler mehr Energie für den Eigenbedarf als der Ferraris-Zähler?

    Wie die mechanischen Zähler benötigen auch die elektronischen Zähler für den Eigenbetrieb Energie, wobei es hier kaum Unterschiede zwischen den beiden Technologien gibt. Die benötigte Energie wird jedoch nicht vom Zähler erfasst. Somit entstehen keine zusätzlichen Stromkosten für die Kundin oder den Kunden.

  • Wie kann man seine Daten einsehen?

    Die Daten sind einerseits über die Sichtanzeige auf dem Zähler abzulesen. Andererseits besteht nun zusätzlich die Möglichkeit, die Daten auf einem personalisierten Webportal einzusehen. Die Daten des Zählers werden im Web-Portal täglich aktualisiert.

  • Wie aktuell sind meine im Kundenportal abrufbaren Verbrauchsdaten?

    Die Verbrauchsdaten werden einmal täglich übermittelt. Im Kundenportal sind somit keine Werte zum aktuellen Tag abrufbar. Die aktuellsten verfügbaren Werte sind somit jene vom Vortag.

  • Können Smart Meter auch die Einspeisung von Photovoltaikanlage zählen?

    Ja. Ein Smart Meter kann unterschiedliche Tarifmodelle und auch Überschussrückspeisung zählen, es ist kein zweiter Zähler notwendig.

  • In welchem Umfang reduziert der Smart Meter meinen Haushaltsstromverbrauch?

    Die Messung des Verbrauchs durch einen Smart Meter allein bringt noch keine Reduktion des Stromverbrauchs. Eine Reduktion des Haushaltstromverbrauchs bzw. ein verminderter Bezug von elektrischer Energie stellt sich ein, wenn die Kundin oder der Kunde bewusste Maßnahmen zur Verbrauchsreduktion setzt. Zur Durchführung dieser Maßnahmen liefern die Smart Meter Daten der Kundin oder dem Kunden wertvolle Informationen.

Gesundheit und Umwelt

  • Verursachen intelligente Stromzähler Elektrosmog und/oder Strahlenbelastungen?

    Die Feistritzwerke fokussieren die Übertragung der Daten mittels Stromleitung (Power Line Communication). Daher ist keine Funkverbindung für die Kommunikation mit dem Gerät nötig. Aus diesem Grund entstehen auch keine Felder, wie sie beispielsweise bei Mobiltelefonen auftreten.

    In einzelnen erforderlichen Ausnahmefällen wird über Mobilfunktechnologie mit dem Smart Meter kommuniziert.

  • Ist die Strahlung bei intelligenten Zählern mit Mobilfunktechnologie gefährlich?

    Nein, die Mobilfunkstrahlung des intelligenten Zählers ist gesundheitlich unbedenklich und entspricht jener Strahlung einer zusätzlich gesendeten SMS pro Tag. Die Funkleistung beträgt einen Bruchteil der Funkleistung von anderen häufig verwendeten Geräten wie Handys, WLAN oder Babyphone. Zudem befindet sich der Smart Meter meist in einem Kasten, welcher üblicherweise in Räumen mit kürzeren Aufenthaltszeiten installiert ist (und nicht direkt am Körper wie Mobiltelefone). Die Zähler werden nur einmal am Tag ausgelesen, weshalb die Funkverbindung nur zeitweise aufgebaut wird. Die elektromagnetische Belastung ist daher äußerst gering.

    Die von der Weltgesundheitsorganisation vorgegebenen und in Österreich in der ÖNORM E 8850 ausgewiesenen Vorsorgegrenzwerte werden bei weitem unterschritten und damit eingehalten.

  • Gibt es Beeinflussungen anderer Geräte?

    In sehr seltenen Fällen kann es zu Beeinflussungen von einzelnen elektronischen Geräten kommen. In diesem Falle wird gebeten mit unserer Technik Kontakt aufzunehmen.

    Negative Auswirkungen auf Hilfsgeräte wie z.B. Herzschrittmacher können mit hoher Sicherheit ausgeschlossen werden.

  • Was bringen intelligente Stromzähler für den Klimaschutz?

    Mit einem Feedbacksystem wie Display oder Online-Anwendungen motivieren Smart Meter Privathaushalte, sparsamer und effizienter mit Energie umzugehen. Experten gehen derzeit davon aus, dass Haushalte mit der neuen Technologie 3,5% weniger Energie verbrauchen.

    Deshalb werden weniger Kraftwerke benötigt und auch weniger Treibhausgase ausgestoßen.

Datenschutz

  • Gilt das Datenschutzgesetz auch für Smart Meter?

    Ja. Die Erhebung von Messdaten durch einen Smart Meter unterliegen, wie jede andere Datenanwendung, den Rechtsvorschriften des Datenschutzgesetzes. Die Einhaltung wird durch die Feistritzwerke gewährleistet.

    In den laufenden Entwicklungen des Smart Metering Systems werden alle Aspekte, die den Datenschutz und die Datensicherheit betreffen, mitberücksichtigt und hierfür erforderliche Maßnahmen umgesetzt. Bei Oesterreichs Energie wurde von den Netzbetreibern in Zusammenarbeit mit IKT-Sicherheitsexperten ein umfassendes Papier erarbeitet und abgestimmt, welches die Grundlage für die Errichtung und den Betrieb von Smart Metering in Österreich darstellt.

  • Wie kann zuverlässig verhindert werden, dass Dritte die Daten einsehen können?

    Die Übertragung der Verbrauchswerte erfolgt stets verschlüsselt unter eines dem Stand der Technik entsprechenden Verschlüsselungsverfahrens. Der Zugang zum Web-Portal ist nur mit einer Authentifizierung sowie mit den korrekten Zugangsdaten für die Kundin oder den Kunden möglich.

    Der Zugriff auf die Kundendaten in den EDV-Systemen ist ausschließlich jenen Feistritzwerke Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern gestattet, welche diese im Rahmen ihrer Aufgabenerfüllung unbedingt benötigen.

  • Wer hat Zugriff auf meine Verbrauchsdaten?

    Die Feistritzwerke als Netzbetreiber darf Daten nur aufgrund der gesetzlichen Verpflichtungen oder einer ausdrücklichen Zustimmung der Kundin oder des Kunden auslesen und verarbeiten. Zugriff auf diese Daten hat nur die Kundin oder der Kunde selbst über das Kunden-Portal. Eine Weitergabe der Daten durch den Netzbetreiber erfolgt -wie bisher- ausschließlich an den jeweiligen Energielieferanten und auf Basis der gesetzlichen Vorgaben für die Verrechnung bzw. die Stromkosteninformation. Die Kundin oder der Kunde entscheidet selbst, wem er darüber hinaus diese Daten zur Verfügung stellen bzw. weitergeben möchte.

  • Könnte aus den Verbrauchsdaten abgeleitet werden, ob jemand zuhause war?

    Von Seiten der Feistritzwerke besteht kein Interesse daran, einzelne Verbrauchsdaten dahingehend auszuwerten. Außerdem können keine Rückschlüsse auf die Lebensgewohnheiten gezogen werden, da die Datenerfassung durch den Smart Meter maximal in 15-Minuten-Intervallen erfolgt, sofern die Kundin oder der Kunde zustimmt. Sollte die Kundin oder der Kunde nicht zustimmen so wird nur der Tagesverbrauchswert übermittelt. Zudem werden die Verbrauchswerte aller Geräte summiert. Daher ist es nicht nachvollziehbar, was Kundinnen und Kunden in dieser Zeit gemacht bzw. welche Geräte sie verwendet haben.

Sonstiges

Allgemein

  • Was ist echtes Glasfaser-Internet?

    Echtes Glasfaser-Internet besteht von Anfang bis Ende ausschließlich aus Glasfaserkabel. Die Feistritzwerke stellen einen FTTH-Anschluss (Fiber to the home) für Sie her. Die Glasfaser geht durchgehend bis zu Ihrem Router in Ihrer Wohnung, Büro oder Haus, Technikraum, Wohnzimmer, etc. Es wird kein Meter Kupferkabel dabei verlegt. Nur wenn das Glasfaserkabel bis in Ihr Haus verlegt wurde, kann man von echtem Glasfaser-Internet sprechen.

  • Welche Vorteile hat Glasfaser-Internet?
    • Mit Glasfaser-Internet gibt es (theoretisch) keine Bandbreitenbegrenzung.
    • Glasfaser ist die Zukunft der Datenübertragung, Kupferkabel sind jetzt bereits eine veraltete Technologie.
    • Glasfaser-Internet bietet eine zuverlässige und sichere Internetverbindung für bandbreitenintensive Anwendungen.
    • Mit Glasfaser-Internet schaffen wir auch in ländlichen Regionen die Möglichkeit eines ultraschnellen Internetanschlusses und verhindern damit Abwanderung von Unternehmen und Bewohnerinnen und Bewohnern.

    Viele weitere Vorteile finden Sie auf der Seite Vorteile von Glasfaser-Internet.

  • Wie schnell ist Glasfaser-Internet?

    Glasfaser-Internet ist (theoretisch) unbegrenzt schnell, da es mit Lichtgeschwindigkeit übertragen wird. Es wird einzig durch die verwendeten Komponenten begrenzt, wobei wir unsere Infrastruktur bereits ausreichend dimensionieren und zukunftsfähig ausstatten.

    Im Allgemeinen setzt sich die Geschwindigkeit eines Anschlusses aus mehreren Faktoren zusammen. Die wesentlichen Vorteile von Glasfaser-Internet sind die sehr geringe Latenzzeit (Ping), die Möglichkeit symmetrischer Bandbreiten (höhere Uploads) und dass es sich um ein ungeteiltes Medium handelt.

    Die tatsächlich erreichte Geschwindigkeit hängt von Ihrem gewählten Tarifpaket ab. Wir bieten derzeit schon Glasfaser-Internet Pakete bis zu 1 Gigabit pro Sekunde (1 Gbit/s = 1.000 Mbit/s) an.

  • Was ist FTTH/FTTB?

    Als FTTH bezeichnet man „Fiber to the home“, das heißt die Glasfaser reicht durchgehend von unserer Infrastruktur direkt bis zu Ihnen ins Wohnzimmer, Büro oder Wohnung.

    FTTB bedeutet „Fiber to the building“, damit meint man, dass die Glasfaser durchgehend zumindest bis in das Gebäude verlegt wird. Von dort erfolgt die Weiterverteilung mittels anderer Medien (z.B. Kupferleitungen wie COAX- oder Netzwerkkabel). Reicht die Glasfaser-Verbindung im Mehrparteienhaus durchgehend bis in die einzelnen Wohnungen so spricht man auch hier von FTTH.

    Im Normalfall stellen die Feistritzwerke immer FTTH Anschlüsse her. In Ausnahmesituationen wie z.B. bestehende Verkabelungen in Wohnhäusern, wo wegen Brandschutz keine neue Verkabelung vorgenommen werden darf, können alternativ nach Abklärung auch FTTB Anschlüsse hergestellt werden.

Glasfasernetz

  • Was bedeutet Open Access bzw. offenes Netz?

    Open Access bedeutet, dass das Glasfasernetz mehreren Internet Service Providern offensteht. Sie sind daher nicht an einen einzigen Internetanbieter gebunden, sondern können aus den am Netz verfügbaren Anbietern und deren Produkten wählen.

    Das schafft mehr Auswahl und ermöglicht es Ihnen, den Internetanbieter bzw. Tarif zu wählen, der am besten zu Ihren Bedürfnissen passt.

  • Welche Vorteile bietet ein offenes Glasfasernetz?

    Ein offenes Glasfasernetz verbindet eine leistungsfähige, langfristig nutzbare Infrastruktur mit der Wahlfreiheit zwischen verschiedenen Internetanbietern. Für Kund:innen bedeutet das insbesondere mehr Auswahl bei Tarifen, Bandbreiten, Preisen und Zusatzleistungen.

    Gleichzeitig muss nicht jeder Internetanbieter eine eigene Glasfaserinfrastruktur errichten, sondern kann die bestehende offene Infrastruktur nutzen.

  • Was ist ein passives Glasfasernetz?

    Das passive Glasfasernetz ist die physische Infrastruktur, über die die Glasfaserverbindung bis zu Ihrem Gebäude bzw. Anschluss hergestellt wird. Dazu gehören beispielsweise Glasfaserkabel, Leitungen, Verteiler und Anschlusspunkte.

    Die Feistritzwerke-STEWEAG GmbH stellt diese Glasfaserinfrastruktur bereit. Damit darüber Internetdienste angeboten werden können, sind zusätzlich aktive Netzkomponenten und ein Internet Service Provider erforderlich.

  • Was macht ein Aktivnetzbetreiber?

    Der Aktivnetzbetreiber betreibt die technischen Komponenten, die für die Übertragung der Daten über das Glasfasernetz notwendig sind. Er bildet damit die technische Verbindung zwischen der passiven Glasfaserinfrastruktur und den Internet Service Providern.

    Für Kund:innen geschieht dies weitgehend im Hintergrund. Ihren Internettarif bestellen Sie direkt beim gewünschten Internet Service Provider. Die Feistritzwerke-STEWEAG GmbH ist Aktivnetzbetreiber der Glasfaser-Infrastruktur der G31 Glasfaser Bezirk Weiz GmbH sowie der Feistritzwerke-STEWEAG GmbH.

  • Was ist ein Internet Service Provider?

    Ein Internet Service Provider (ISP) ist ein Unternehmen, das Ihnen Internetdienste über das Glasfasernetz anbietet. Der Provider stellt unterschiedliche Tarife und Leistungen zur Verfügung und ist Ihr Ansprechpartner für Bestellung, Vertrag, Verrechnung und Support.

    Da das Glasfasernetz der Feistritzwerke als offenes Netz betrieben wird, können mehrere Internet Service Provider ihre Produkte darüber anbieten. Die Auswahl der Provider finden Sie hier: Glasfaser-Anbieter

Verfügbarkeit & Bestellung

  • Was muss ich machen um Glasfaser-Internet zu bekommen?

    Wir bieten Ihnen eine Übersicht über die notwendigen Voraussetzungen und Schritte um auch an Ihrer Adresse von unserem schnellen Glasfaser-Internet zu profitieren.

    Die Schritte zum Glasfaser-Anschluss

  • Wann wird das Glasfaser-Netz in meiner Gemeinde ausgebaut?

    Bitte prüfen Sie als Erstes die Verfügbarkeit des Glasfaser-Internets für Ihre Adresse mit Hilfe der Verfügbarkeitsabfrage. Sollte keine aktuelle Information vorhanden sein, informieren Sie sich als nächstes direkt bei Ihrer Gemeinde oder bei den Feistritzwerken.

  • Ich wohne nicht im Ausbaugebiet, kann ich trotzdem einen Anschluss bekommen?

    Wenn sich Ihre Adresse derzeit nicht im Ausbaugebiet befindet, richten Sie Ihre Anfrage direkt an Ihre Gemeinde. Bei ausreichender Nachfrage und möglichen Synergien im Infrastrukturbau (z.B. Strom, Wasser, Straßensanierungen etc.) können Sie vielleicht einen Impuls setzen und ein Ausbauprojekt anregen.

    Alternativ können Sie sich auch direkt mit uns in Verbindung setzen über das Kontaktformular.

  • Welche Voraussetzung muss erfüllt sein, damit ich ein Internetprodukt bestellen und nutzen kann?

    Damit ein Internetprodukt eines Internet Service Providers über das Glasfasernetz genutzt und aktiviert werden kann, ist ein aktiver Netzanschluss erforderlich.

    Voraussetzung dafür ist ein gültiger Netzvertrag mit dem jeweiligen Netzeigentümer (Feistritzwerke). Dieser Vertrag regelt die Bereitstellung und Nutzung des Glasfaseranschlusses und ist unabhängig vom Vertrag über das gewünschte Internetprodukt.

    Erst wenn diese Voraussetzung erfüllt und der Glasfaseranschluss entsprechend hergestellt bzw. aktiviert ist, kann der gewählte Internet Service Provider sein Internetprodukt auf Ihrem Anschluss freischalten.

  • Wie bestelle ich einen Internettarif?

    Sie wählen einen der verfügbaren Internet Service Provider und bestellen den gewünschten Tarif direkt beim Anbieter. Der Internet Service Provider kümmert sich anschließend um die weiteren Schritte zur Aktivierung Ihres Anschlusses.

    Die Auswahl der Provider finden Sie hier: Glasfaser-Anbieter

  • Brauche ich für meinen Glasfaseranschluss zwei Verträge?

    Ja. Bei einem offenen Glasfasernetz sind Netzanschluss und Internetprodukt voneinander getrennt.

    Für die Nutzung benötigen Sie daher grundsätzlich zwei Vertragsverhältnisse:

    1. Netzvertrag: Dieser wird mit dem jeweiligen Netzeigentümer – Feistritzwerke – abgeschlossen und regelt die Bereitstellung und Nutzung des Glasfaseranschlusses.
    2. Paketvertrag: Diesen schließen Sie direkt mit dem von Ihnen gewählten Internet Service Provider ab. Er umfasst Ihr gewünschtes Internetprodukt, beispielsweise die gewählte Bandbreite und weitere Leistungen des Providers.

    Der Vorteil dieser Trennung: Sie können aus den am offenen Netz verfügbaren Internet Service Providern und deren Tarifen wählen. Bei einem späteren Providerwechsel bleibt Ihr bestehender Glasfaser-Netzanschluss grundsätzlich erhalten.

  • Kann ich meinen Internetanbieter frei wählen?

    Ja. Der wesentliche Vorteil des offenen Netzes besteht darin, dass mehrere Internet Service Provider ihre Dienste über dieselbe Glasfaserinfrastruktur anbieten können.

    Sie können aus jenen Anbietern wählen, die aktuell auf dem Netz der Feistritzwerke verfügbar sind.

  • Welche Internetanbieter sind verfügbar?

    Eine aktuelle Übersicht der Internet Service Provider, die ihre Produkte über das offene Glasfasernetz anbieten, finden Sie auf der Webseite des Aktivnetzbetreibers: Glasfaser-Anbieter

    Da weitere Anbieter hinzukommen können, empfehlen wir, die aktuelle Übersicht vor einer Bestellung zu prüfen.

  • Welche Produkte gibt es und was kosten sie?

    Produkte, Bandbreiten, Zusatzleistungen und Preise werden von den jeweiligen Internet Service Providern festgelegt und können sich je nach Anbieter unterscheiden.

    Für aktuelle Tarife und Preise informieren Sie sich bitte direkt beim jeweiligen Internet Service Provider. Eine Übersicht der verfügbaren Anbieter finden Sie auf der Webseite des jeweiligen Aktivnetzbetreibers: Glasfaser-Anbieter

  • Muss ich einen neuen Glasfaseranschluss herstellen lassen, wenn ich den Anbieter wechsle?

    In der Regel nein. Gerade darin liegt ein Vorteil des offenen Netzes: Die bestehende Glasfaserinfrastruktur kann von unterschiedlichen Internet Service Providern genutzt werden.

    Sie bestellen das gewünschte Produkt beim neuen Internet Service Provider. Dieser kümmert sich um die erforderlichen Schritte für die Umstellung. Beachten Sie dabei bitte bestehende Vertragslaufzeiten und Kündigungsfristen Ihres bisherigen Anbieters.

  • Kann ich später zu einem anderen Internetanbieter wechseln?

    Ja, sofern der gewünschte Anbieter seine Produkte auf dem offenen Glasfasernetz anbietet. Den neuen Tarif bestellen Sie direkt beim jeweiligen Internet Service Provider.

    Beachten Sie dabei bitte bestehende Vertragslaufzeiten und Kündigungsfristen Ihres bisherigen Anbieters.

Herstellung & Installation

  • Was sollte ich beim Hausbau beachten für einen späteren Glasfaser-Anschluss?

    Sie können bereits bei der Planung und dem Bau Ihres neuen Hauses bzw. Umbau Ihres Hauses einige Punkte beachten.

    Für die Inhouse-Verkabelung planen Sie bitte entsprechende Leerverrohrungen für das Glasfaserkabel und die Netzwerkverkabelung mit ein.

    Mit einem Strom­anschluss der Feistritzwerke oder einem Wasser­haus­anschluss der Stadtwerke Gleisdorf bekommen Sie im Allgemeinen bereits seit 2018 eine Leerverrohrung bis in Ihr Haus verlegt. Wenn Sie eine eigene Leerverrohrung verlegen möchten, stellen wir Ihnen gerne passendes Material zur Verfügung oder Sie besorgen sich selbst eines der in Schritt 2 erwähnten Leerrohre.

  • Wie funktioniert die Glasfaser-Installation in einem Einfamilienhaus?

    Sie möchten wissen welche (Grabungs-)Arbeiten für die Errichtung eines neuen Glasfaser-Anschlusses anfallen werden und welche Vorarbeiten Sie leisten können?

    Wir haben Ihnen hier eine Übersicht über die einzelnen Schritte und Verantwortlichkeiten zusammengestellt.

  • Wie funktioniert die Glasfaser-Installation in einem Mehrparteienhaus?

    Für die Herstellung der Glasfaser-Installation in einem Mehrparteienhaus ist es wichtig zuerst Kontakt zu den Eigentümern beziehungsweise der Hausverwaltung herzustellen und abzuklären, ob und wie Verlegungen im allgemeinen Teil des Mehrparteienhauses möglich sind.

    Als allgemeine Information für die Herstellung des Anschlusses haben wir für Bauträger, Eigentümer und Hausverwaltungen einen Leitfaden zur Installation bei Mehrparteienhäusern gestaltet.

  • Ich wohne in einer Wohnung, kann ich trotzdem einen Glasfaser-Anschluss bestellen?

    Als Mieterin oder Mieter klären Sie bitte zuerst die Situation mit der Eigentümerin oder dem Eigentümer.

    Der erste Schritt ist immer die Frage, ob in Ihrer Gemeinde bereits ausgebaut wird. Nutzen Sie dazu die Verfügbarkeitsabfrage.

    Danach ist zu klären, ob unser Glasfaser-Netz bereits bis in das Gebäude reicht. Diese Information erhalten Sie üblicherweise bei Ihrem Bauträger oder Ihrer Hausverwaltung. Sollte dies noch nicht der Fall sein, so ist auf jeden Fall die Verwaltung einzubinden. Gerne unterstützen wir Sie hier in der Kommunikation um zu klären, ob es noch mehr Interessent­innen und Interessenten gibt und ein Ausbau gewünscht und technisch möglich ist. Wenn es hier zu einer Einigung und einer ausreichenden Anzahl von Anmeldungen kommt, so stimmen wir die baulichen Tätigkeiten mit der Hausverwaltung ab, um den Glasfaser-Anschluss schnellstmöglich umzusetzen.

    Wenn der Anschluss bereits bis in Ihre Wohnung hergestellt ist, reicht eine einfache Anmeldung. Sie können uns direkt auf der Seite der Verfügbarkeitsabfrage eine Anfrage senden.

Support

  • Wie kann ich die Geschwindigkeit meines Glasfaser-Anschlusses messen?

    Wenn Sie bereits einen Glasfaser-Anschluss erhalten haben, wollen Sie natürlich auch wissen wie schnell dieser ist.

    Wir haben Ihnen hier Informationen zum Thema Geschwindigkeit und Testmöglichkeiten zusammengestellt.

  • Es liegt eine Störung vor, was kann ich tun?
    • Bewahren Sie Ruhe.
    • Prüfen Sie als erstes die Kabelverbindung zwischen dem Router und Ihrem Endgerät.
    • Testen Sie weiters die Verbindung mit einem alternativen Kabel.
    • Überprüfen Sie zusätzlich die Signalleuchten bei Ihrem Router, um zu sehen, ob dieser arbeitet.
    • Prüfen Sie, wenn Sie mit WLAN verbunden sind, ob ein WLAN-Empfang direkt neben dem Router vorhanden ist.
    • Starten Sie Ihren Router neu indem Sie den Stromstecker ziehen (NICHT den Reset-Knopf drücken!) und nach 30 Sekunden wieder anstecken. Warten Sie, bis der Router die Verbindungen wieder hergestellt hat. Das kann unter Umständen ein paar Minuten dauern.

    Sollte das alles nichts nützen, prüfen Sie, ob wir auf der Seite Netzarbeiten eine Störung bekannt gegeben haben. Ist das der Fall, wird bereits an der Behebung gearbeitet.

    Wenn nicht, wenden Sie sich bitte an Ihren Internet Service Provider!

  • Wer ist zuständig, wenn mein Internet nicht funktioniert?

    Bei Problemen mit Ihrem Internetanschluss wenden Sie sich bitte direkt an Ihren Internet Service Provider. Dieser ist Ihre erste Anlaufstelle für Störungen und übernimmt die weitere Bearbeitung.

    Sollte die Ursache im Glasfasernetz liegen, stimmt der Internet Service Provider die notwendigen weiteren Schritte mit dem zuständigen Netzbetreiber ab. Sie müssen nicht selbst herausfinden, an welcher Stelle die Störung liegt.

  • An wen wende ich mich bei Fragen zu meinem Glasfaseranschluss?

    Bei Fragen zu Ihrem Internettarif, Ihrem Vertrag, Ihrer Rechnung, Ihrem Router oder einer Störung wenden Sie sich bitte an Ihren Internet Service Provider.

Mesh Router – Das drahtlose Netzwerk für Ihr Zuhause

  • Was ist Mesh-WLAN und welche Vorteile bietet es?

    Ein Mesh-WLAN sorgt für eine möglichst gute und gleichmäßige WLAN-Abdeckung in Ihrem Zuhause. Mehrere miteinander verbundene Mesh-Geräte bilden dabei ein gemeinsames WLAN-Netz und verteilen das WLAN-Signal über verschiedene Räume bzw. Stockwerke.

    Das ist besonders bei größeren Wohnflächen, mehrstöckigen Gebäuden oder baulichen Gegebenheiten sinnvoll, bei denen das WLAN-Signal eines einzelnen Routers nicht überall ausreichend ankommt.

  • Wann ist ein Mesh-System für mich sinnvoll?

    Ein Mesh-System kann sinnvoll sein, wenn Sie in bestimmten Räumen schlechten oder keinen WLAN-Empfang haben, Ihr Zuhause über mehrere Stockwerke verfügt oder größere Flächen zuverlässig mit WLAN versorgt werden sollen.

    Wie viele Mesh-Geräte benötigt werden und wo diese am besten platziert werden, hängt von der Größe und Bauweise des Gebäudes sowie den individuellen Gegebenheiten vor Ort ab.

  • Verbessert Mesh auch meine Internetgeschwindigkeit?

    Mesh erhöht nicht die gebuchte Geschwindigkeit Ihres Internetanschlusses. Es verbessert in erster Linie die WLAN-Abdeckung innerhalb Ihres Hauses oder Ihrer Wohnung.

    Dadurch kann die vorhandene Leistung Ihres Glasfaseranschlusses auch in Bereichen besser genutzt werden, die vom Router weiter entfernt sind. Die tatsächlich über WLAN erreichbare Geschwindigkeit hängt jedoch von verschiedenen Faktoren wie Entfernung, Wänden, Störquellen und den verwendeten Endgeräten ab.

  • An wen wende ich mich bei Fragen oder Problemen mit meinem Mesh-WLAN?

    Wenn Sie ein Internetprodukt inklusive Mesh-Lösung der Feistritzwerke nutzen, sind die Feistritzwerke Ihr Ansprechpartner bei Fragen zur Einrichtung, Nutzung und Funktion des Mesh-WLANs.

    Bei Problemen kann zunächst geprüft werden, ob die Ursache beim Internetanschluss selbst oder bei der WLAN-Verbindung innerhalb des Gebäudes liegt.

IPTV - Fernsehen über Internet

VoIP - Festnetztelefonie über das Internet

  • Kann ich meine bestehende Rufnummer übernehmen?

    Ja, dazu ist das entsprechende Portierungs­formular, welches Sie von uns mit dem Vertrag erhalten, für die Rufnummern­mitnahme auszufüllen.

    Wichtig ist es, dass die Rufnummer noch aktiv ist und nicht vorher gekündigt wird. Die Portierung einer Rufnummer dauert erfahrungsgemäß ca. 2-3 Wochen. Daher ist eine terminliche Abstimmung mit uns notwendig, bevor Sie Ihren bestehenden Anschluss kündigen.

  • Brauche ich ein neues Telefon für den Festnetzanschluss bei den Feistritzwerken?

    Für einen normalen Einzelanschluss können Sie jedes digitale Telefon weiterhin nutzen. Bei Aktivierung des Festnetz­telefons bekommen Sie von uns einen SIP-Adapter, der mit dem Router verbunden wird und einen passenden RJ11-Stecker für Ihren Telefonanschluss hat.

    Neuere VOIP-fähige Telefone können natürlich ebenso weiter verwendet werden. Wir bitten jedoch um Bekanntgabe bei Anmeldung, da in diesem Fall der SIP-Adapter entfallen kann.

    Bei Verwendung von Telefonanlagen oder mehreren Sprachkanälen ist eine vorherige Abklärung der genauen Anforderungen mit uns notwendig.

Meine Rechnung

  • Für welche Tarife bezahle ich eine Servicepauschale? In welcher Höhe und wie oft wird sie verrechnet?

    Für die Tarife Privat 100/20, 200/30, 400/40, 1000/200 sowie Senioren (bei Vertragsabschluss bis 31.12.2025) und Small Business 100/30, 200/40 wird eine Servicepauschale verrechnet. Diese ist 1x jährlich fällig und beträgt € 25,20 inkl. MWSt. bei den Tarifen Privat und Senioren sowie € 25,20 exkl. MWSt. beim Tarif Small Business.

    Für die neuen Tarife (gültig ab 6/2025 bzw. 1/2026) wird keine Servicepauschale verrechnet.

  • Welche Leistungen sind mit der Servicepauschale abgedeckt und müssen nicht gesondert bezahlt werden?
    • Beratung und Optimierung der LAN-/WLAN-Konfiguration im Heimnetzwerk der Kundin / des Kunden mittels Fernwartung (Remote) sowie Vor-Ort durch einen Servicetechniker – beispielhaft dürfen wir hier folgende Problembereiche/Leistungen nennen:
      • Kanalüberlagerungen und „störenden“ WLAN-Geräte im Haushalt
      • Port-Weiterleitung und Konfiguration für kundenspezifische Anwendungen (zB. Haussteuerung)
      • Anpassung der Wifi-Settings an bestehendes System
      • Positionierung des Routers für eine optimale WLAN-Abdeckung
      • Beratung hinsichtlich etwaiger Erweiterungen des Heimnetzwerkes (zB. Mesh-WLAN)
      • Konfiguration des Mesh-Systems und WLAN-Messung vor Ort (über mehrere Access-Points)
    • Serviceleistungen in Bezug auf die Hardware mittels Fernwartung (Remote) und vor-Ort durch unseren Servicetechniker:
      • Tausch von Endgeräten (zB. Router) bei nicht kundenseitig verursachten Störungen (zB. Blitzschlag)
      • Konfiguration des kundenseitig vorhandenen Routers bzw. der Bridge
      • Bei VOIP-Telefonie: SIP-Konfiguration, Austausch des Telefonkabels, Montage eines RJ11-Steckers am Telefonkabel
      • Fehlersuche und (nach Möglichkeit) –behebung bei kundenseitigen Endgeräten (zB. PC) in Bezug auf LAN-/WLAN-Verbindung
    • Behebung von Störungen (ausgenommen: Störung/Schaden kundenseitig verursacht)
  • Ich nutze keine Serviceleistung, die durch die Pauschale abgedeckt wird. Warum muss ich die Servicepauschale dennoch bezahlen?

    Ähnlich einer Versicherung oder einer Jahreskarte (etwas für öffentliche Verkehrsmittel) ist der Preis unabhängig davon, ob oder wie oft die damit verbundenen Serviceleistungen in Anspruch genommen werden. Es werden mit der Pauschale jene Leistungen abgedeckt, die erfahrungsgemäß besonders häufig von unseren Kund:innen nachgefragt werden.

  • Ist die Verrechnung einer Servicepauschale rechtmäßig?

    Die Einführung einer Servicepauschale im Telekommunikationsbereich erfolgte bereits 2012 und wurde von der Regulierungsbehörde ausdrücklich genehmigt bzw. als zulässig bewertet.

  • Ich möchte keine Servicepauschale bezahlen, was kann ich tun?

    Bei den neuen Tarif-Paketen (seit 6/2025 bzw. 1/2026) wird keine Servicepauschale verrechnet. Ein Umstieg von Ihrem bisherigen Tarif ist jederzeit möglich. Wenden Sie sich dazu bitte an das Glasfaser-Kundencenter der Feistritzwerke unter 03112 2653-231 oder glasfaser@feistritzwerke.at .

    Die aktuellen Tarife PRIVAT finden Sie unter: Glasfaser-Internet Tarife Privat – Feistritzwerke