Welche Daten werden vom Smart Meter an den Netzbetreiber übertragen?
> Häufig gestellte Fragen > Smart Meter > TechnikEs werden nur Daten übertragen, welche für die Abrechnung und Verbrauchsinformation der Kundenanlage erforderlich sind (z.B. Zählerstand, Zählpunktnummer, Lastprofil). Grundsätzlich sind dies Tageszählerstände. Nur bei vertraglicher Verpflichtung wie z.B.: Mehrfachtarif oder ausdrücklicher Zustimmung der Kundin oder des Kunden, werden zusätzlich die 15 Minuten Verbrauchswerte übertragen. Persönliche Daten wie Name, Adresse usw. sind nicht im Zähler gespeichert und werden somit nicht mitgeschickt.
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Wie kann ich die Kundenschnittstelle nutzen?
Die Kundenschnittstelle bietet den Kundinnen und Kunden die Möglichkeit Anzeigegeräte oder Energiemanagement-Systeme anzuschließen. Im Netzgebiet der Feistritzwerke werden Zähler von zwei verschiedenen Herstellern verbaut die unterschiedliche Schnittstellen aufweisen. Unabhängig vom Gerätehersteller befindet sich eine RJ12 Schnittstelle unter der separaten Abdeckung des Klemmdeckels. Bei Modellen von Sagemcom entspricht die Schnittstelle dem DSMR-P1 5.0.2, bei Landis&Gyr Geräten dem M-Bus Standard.
Die Schnittstelle ist standardmäßig am Zähler deaktiviert. Für die Aktivierung senden Sie das folgende Formular ausgefüllt per Post oder E-Mail an smartmeter@feistritzwerke.at.
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Zulassung und Eichung
Der Zähler besitzt sowohl eine europäische Zulassung als auch eine österreichische Zulassung durch das Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen (BEV). Auf Basis dieser Zulassung werden alle Zähler geeicht, mit einer Eichplombe versehen und erfüllen damit die geforderte Messgenauigkeit. Erst dann dürfen sie in Kundenanlagen eingesetzt werden.
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Für welchen Zeitraum gilt die Eichung?
Elektronische Zähler haben in Österreich zehn Jahre Eichfrist. Der Zähler verliert somit nach zehn Jahren im Netz seine Eichgültigkeit und muss getauscht werden. Diese Zähler können nachgeeicht und für weitere zehn Jahre im Netz eingesetzt werden. Alternativ dazu besteht auch die gesetzliche Möglichkeit der sogenannten dynamischen Eichfristenverlängerung, dazu werden Zähler zu Gruppen zusammengefasst. Vor Ablauf der Eichgültigkeit wird eine Stichprobe aus der Gruppe gezogen. Bestehen die Zähler die Stichprobe diese Eichprüfung, können alle Zähler dieser Gruppe für weitere fünf Jahre im Netz eingesetzt bleiben.
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Besitzt der Zähler ein Display zur Anzeige von Daten?
Smart Meter sind mit einer Anzeige ausgestattet, die standardmäßig den aktuellen Zählerstand anzeigt. Auf ausdrückliches Verlangen der Kundin oder des Kunden ist es möglich, in der Vergangenheit (bis zu 60 Tage) zurückliegende Zählerstände anzuzeigen. Diese Funktion ist bei einem Wohnungswechsel aber erst nach 60 Tagen verfügbar. So kann keine Kundin und kein Kunde die Verbrauchsdaten eines Vormieters abrufen.
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Muss ich für die Datenübertragung einen Internetzugang bereitstellen?
Nein.
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Wie erfolgt die Übertragung der Daten an den Netzbetreiber?
Im Netzgebiet der Feistritzwerke erfolgt die Datenübertragung leitungsgebunden direkt über das Stromnetz (engl. PLC – Power Line Communication). In einzelnen erforderlichen Ausnahmefällen wird über Mobilfunktechnologie mit dem Smart Meter kommuniziert.
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Wie lange werden die Daten gespeichert?
Ihre Daten werden ausschließlich solange gespeichert, als die Speicherung für den jeweiligen Zweck der Erhebung unbedingt erforderlich ist. Die Speicherdauer ist daher vor allem von gesetzlichen Erfordernissen beeinflusst. Verbrauchsinformationen im Webportal können Sie drei Jahre zurück einsehen.
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Wie oft werden die Daten übertragen?
Die Daten werden 1x pro Tag an den Netzbetreiber übertragen.
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Werden die Daten tatsächlich alle 15 Minuten übertragen?
Nein, die Daten werden auch bei dem sogenannten Opt-In (IME – Konfiguration, mit Übermittlung von 15 Minuten Werten) nur 1x am Tag an den Netzbetreiber übertragen. Damit kann auch kein Rückschluss darauf gezogen werden, dass im Moment der Kunde nicht zuhause ist.
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Werden trotz Opt-Out Messdaten gespeichert und übertragen?
Bei einem Opt-Out Zähler ist die Aufzeichnung von Tages- sowie 15 Minuten Werte deaktiviert. Für vertragsrelevante Stichtage (Jahresabrechnung, Tarifwechsel, Lieferantenwechsel, …) werden einmalig Werte gespeichert und an den Netzbetreiber übertragen.
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Bleiben alle Daten direkt auf dem Gerät gespeichert?
Die gemessenen Werte werden nur für einen Zeitraum von 60 Tagen auf dem Gerät gespeichert.
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Benötigt der intelligente Zähler mehr Energie für den Eigenbedarf als der Ferraris-Zähler?
Wie die mechanischen Zähler benötigen auch die elektronischen Zähler für den Eigenbetrieb Energie, wobei es hier kaum Unterschiede zwischen den beiden Technologien gibt. Die benötigte Energie wird jedoch nicht vom Zähler erfasst. Somit entstehen keine zusätzlichen Stromkosten für die Kundin oder den Kunden.
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Wie kann man seine Daten einsehen?
Die Daten sind einerseits über die Sichtanzeige auf dem Zähler abzulesen. Andererseits besteht nun zusätzlich die Möglichkeit, die Daten auf einem personalisierten Webportal einzusehen. Die Daten des Zählers werden im Web-Portal täglich aktualisiert.
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Wie aktuell sind meine im Kundenportal abrufbaren Verbrauchsdaten?
Die Verbrauchsdaten werden einmal täglich übermittelt. Im Kundenportal sind somit keine Werte zum aktuellen Tag abrufbar. Die aktuellsten verfügbaren Werte sind somit jene vom Vortag.
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Können Smart Meter auch die Einspeisung von Photovoltaikanlage zählen?
Ja. Ein Smart Meter kann unterschiedliche Tarifmodelle und auch Überschussrückspeisung zählen, es ist kein zweiter Zähler notwendig.
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In welchem Umfang reduziert der Smart Meter meinen Haushaltsstromverbrauch?
Die Messung des Verbrauchs durch einen Smart Meter allein bringt noch keine Reduktion des Stromverbrauchs. Eine Reduktion des Haushaltstromverbrauchs bzw. ein verminderter Bezug von elektrischer Energie stellt sich ein, wenn die Kundin oder der Kunde bewusste Maßnahmen zur Verbrauchsreduktion setzt. Zur Durchführung dieser Maßnahmen liefern die Smart Meter Daten der Kundin oder dem Kunden wertvolle Informationen.