Könnte aus den Verbrauchsdaten abgeleitet werden, ob jemand zuhause war?
> Häufig gestellte Fragen > Smart Meter > DatenschutzVon Seiten der Feistritzwerke besteht kein Interesse daran, einzelne Verbrauchsdaten dahingehend auszuwerten. Außerdem können keine Rückschlüsse auf die Lebensgewohnheiten gezogen werden, da die Datenerfassung durch den Smart Meter maximal in 15-Minuten-Intervallen erfolgt, sofern die Kundin oder der Kunde zustimmt. Sollte die Kundin oder der Kunde nicht zustimmen so wird nur der Tagesverbrauchswert übermittelt. Zudem werden die Verbrauchswerte aller Geräte summiert. Daher ist es nicht nachvollziehbar, was Kundinnen und Kunden in dieser Zeit gemacht bzw. welche Geräte sie verwendet haben.
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Gilt das Datenschutzgesetz auch für Smart Meter?
Ja. Die Erhebung von Messdaten durch einen Smart Meter unterliegen, wie jede andere Datenanwendung, den Rechtsvorschriften des Datenschutzgesetzes. Die Einhaltung wird durch die Feistritzwerke gewährleistet.
In den laufenden Entwicklungen des Smart Metering Systems werden alle Aspekte, die den Datenschutz und die Datensicherheit betreffen, mitberücksichtigt und hierfür erforderliche Maßnahmen umgesetzt. Bei Oesterreichs Energie wurde von den Netzbetreibern in Zusammenarbeit mit IKT-Sicherheitsexperten ein umfassendes Papier erarbeitet und abgestimmt, welches die Grundlage für die Errichtung und den Betrieb von Smart Metering in Österreich darstellt.
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Wie kann zuverlässig verhindert werden, dass Dritte die Daten einsehen können?
Die Übertragung der Verbrauchswerte erfolgt stets verschlüsselt unter eines dem Stand der Technik entsprechenden Verschlüsselungsverfahrens. Der Zugang zum Web-Portal ist nur mit einer Authentifizierung sowie mit den korrekten Zugangsdaten für die Kundin oder den Kunden möglich.
Der Zugriff auf die Kundendaten in den EDV-Systemen ist ausschließlich jenen Feistritzwerke Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern gestattet, welche diese im Rahmen ihrer Aufgabenerfüllung unbedingt benötigen.
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Wer hat Zugriff auf meine Verbrauchsdaten?
Die Feistritzwerke als Netzbetreiber darf Daten nur aufgrund der gesetzlichen Verpflichtungen oder einer ausdrücklichen Zustimmung der Kundin oder des Kunden auslesen und verarbeiten. Zugriff auf diese Daten hat nur die Kundin oder der Kunde selbst über das Kunden-Portal. Eine Weitergabe der Daten durch den Netzbetreiber erfolgt -wie bisher- ausschließlich an den jeweiligen Energielieferanten und auf Basis der gesetzlichen Vorgaben für die Verrechnung bzw. die Stromkosteninformation. Die Kundin oder der Kunde entscheidet selbst, wem er darüber hinaus diese Daten zur Verfügung stellen bzw. weitergeben möchte.