Welche Unterlagen werden für eine Netzzusage benötigt?
> Häufig gestellte Fragen > Stromnetz > Rund um EinspeiseanlagenEs werden die technischen Details Ihrer Erzeugungsanlage (Wechselrichterleistung und Modulleistung), Kunden- bzw. Anlagenanschrift, Zählpunktnummer der Einspeiseanlage und Grundstücksnummer bzw. Katastralgemeinde des Anlagenstandortes in Form der Ausführungsanmeldung Ihres PV Errichters benötigt.
Danach wird eine Netzberechnung durchgeführt und die maximale Engpassleistung sowie das Anschlusskonzept in Form einer Ausführungsbeschreibung mit dem technisch geeigneten Anschlusspunkt (TGA) bekanntgegeben.
Weitere Fragen aus der Unterkategorie Rund um Einspeiseanlagen
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Ich möchte eine PV-Anlage bauen, wo muss ich das melden?
Bei der Feistritzwerke-STEWEAG-GmbH, als Ihrem Netzbetreiber, und bei Ihrer zuständigen Gemeinde.
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Wie komme ich zu meinem Zählpunkt?
Die Zählpunktnummer wird nach der Registrierung und erfolgtem Antrag im Kundenportal automatisch vergeben (Link zum Kundenportal).
Der Zählpunkt wird für alle weiteren Schritte wie
- Bescheide und Förderansuchen
- die Netzzusage
- den Energieabnahmevertrag
- den Netzzugangsvertrag/Betriebserlaubnis
benötigt.
Der Zählpunkt alleine ist noch keine Netzzusage und berechtigt nicht dazu, eine Einspeiseanlage in Betrieb zu nehmen.
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Ich habe bereits einen Antrag für eine PV-Einspeiseanlage gestellt, wann bekomme ich eine Netzzusage?
Die Netzzusage erhalten Sie nach der „Ausführungsanmeldung“, welche gemeinsam vom Errichter und Kunden ausgefüllt, unterschrieben und abgestempelt an unsere Technik (einspeiser@feistritzwerke.at) gesendet wird.
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Meine Lieferanlage läuft aktuell auf zwei Namen, warum ist es nicht möglich, die PV-Anlage auf zwei Namen lauten zu lassen?
Für die Einspeisung elektrischer Energie ist ein Energieabnahmevertrag mit einem Energiehändler Ihrer Wahl notwendig.
Diese Verträge können aus datenschutzrechtlicher Sicht und entsprechend der gültigen Marktkommunikation (=Kommunikationsstandard für den Datenaustausch zwischen den Akteuren der Energiewirtschaft) nur noch auf eine Rechtsperson ausgestellt werden.
Bei Überschusseinspeiseanlagen (wie die Ihre) muss für beide Energierichtungen (Energieverbrauch und Energieeinspeisung) dieselbe Rechtsperson angemeldet sein. Damit muss Ihre bestehende Verbrauchsanlage entsprechend der marktüblichen Prozesse ab- und neu angemeldet werden.
In Bezug auf die Netzkosten hat dies keine relevante Auswirkung, da diese regulatorisch vorgegeben sind.Vertragliche Konditionen mit Ihrem Energielieferanten sollten Sie jedoch im Vorfeld mit diesem abklären, da eine Neuanmeldung unter Umständen zu einer Erhöhung Ihrer Energielieferkosten führt.
Für die Ab- und Anmeldung Ihrer Anlage benötigen wir die entsprechenden Formulare unterschrieben und mit Ausweisdaten legitimiert.
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Ich habe eine Zählpunktnummer erhalten, ist das meine Netzzusage für den Bau einer PV-Anlage?
Nein, das allein ist noch keine Netzzusage. Diese erhalten Sie bzw. Ihr ausführendes Unternehmen im Zuge der Ausführungsbeschreibung.
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Ab wann speist meine Anlage ins Netz ein?
Mit der Betriebserlaubnis, welche für Einspeiseanlagen bis zu einer Gesamtleistung kleiner als 250 kVA gemeinsam mit dem Netzzugangsvertrag erteilt wird und der elektronisch bestätigten Anmeldung Ihres Energiehändlers.
Für Einspeiseanlagen ab 250 kVA wird diese separat erteilt.
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Was wird alles für die Betriebserlaubnis benötigt?
- Das Installationsdokument lt. TOR Erzeuger und die Bestätigung der Nachweisdokumente (Unterschrift vom Errichter und Betreiber notwendig)
- Der Netzzugangsvertrag von uns
- Die elektronische Bestätigung Ihres Energiehändlers über einen gültigen Stromabnahmevertrag
- Die technische Abnahme der Anlage mit der Zählerablesung/Zählermontage vor Ort durch uns.
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Ich möchte meine bestehende PV Anlage erweitern, wo muss ich dies bekanntgeben?
Die Erweiterung wird nach der Registrierung und Antrag im Kundenportal angefragt. Desweitern benötigen wir den schriftlichen Antrag mit der „Ausführungsanmeldung“ von Ihrer Errichter-Firma.
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Wie kann ich am Smartmeter/im Kundenportal die eingespeiste Energie sehen?
Indem Sie Ihre Einspeiseanlage (Anlagennummer) mit Ihrem Konto verknüpfen.
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In meinem Gebiet ist die Einspeisung momentan nicht möglich, kann ich eine PV Anlage bauen und die Energie selbst verbrauchen ohne einzuspeisen?
Diese Einspeisebegrenzung ist nur ein temporärer Zustand, bis das Verteilnetz in Ihrem Gebiet entsprechend ausgebaut und erneuert wurde.
Die Anlage kann errichtet werden und muss, wie jede andere Einspeiseanlage auch, von Ihrem Errichter als betriebsbereit gemeldet werden. Es muss sichergestellt sein, dass die Anlage auf den von uns vorgegebenen Wert abgeregelt wird.
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Ich möchte einen Stromspeicher gemeinsam mit einer PV Anlage bauen, muss ich den Speicher melden?
Die Anmeldung wird nach der Registrierung und dem Antrag im Kundenportal angefragt.
Desweitern benötigen wir den schriftlichen Antrag mit der „Ausführungsanmeldung“ von Ihrer Errichter-Firma.
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Ich möchte nur einen Stromspeicher bauen, muss ich den Speicher melden?
Dafür benötigen wir den schriftlichen Antrag mit der „Ausführungsanmeldung“ von Ihrer Errichter-Firma.
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Kann ich ein „Balkonkraftwerk“ bauen, ohne dass ich einen Antrag auf Netzzutritt stellen muss? Welche Leistung darf dieses haben?
Jede PV Anlage ist uns verpflichtend zu melden. Balkonkraftwerke bzw. Kleinsterzeugungsanlagen dürfen bis zu einer Maximalleistung von 800 W, nach allen gesetzlichen Bestimmungen, errichtet werden.
Die Meldung einer solchen Anlage kann direkt über unser Kundenportal (Antrag – Neue Erzeugungsanlage) erfolgen. Alternativ dazu finden Sie auch ein Formular unter Antrag Kleinsterzeugungsanlagen, welches Sie uns bitte anschließend an einspeiser@feistritzwerke.at senden.