Meine Lieferanlage läuft aktuell auf zwei Namen, warum ist es nicht möglich, die PV-Anlage auf zwei Namen lauten zu lassen?

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Für die Einspeisung elektrischer Energie ist ein Energieabnahmevertrag mit einem Energiehändler Ihrer Wahl notwendig.

Diese Verträge können aus datenschutzrechtlicher Sicht und entsprechend der gültigen Marktkommunikation (=Kommunikationsstandard für den Datenaustausch zwischen den Akteuren der Energiewirtschaft) nur noch auf eine Rechtsperson ausgestellt werden.

Bei Überschusseinspeiseanlagen (wie die Ihre) muss für beide Energierichtungen (Energieverbrauch und Energieeinspeisung) dieselbe Rechtsperson angemeldet sein. Damit muss Ihre bestehende Verbrauchsanlage entsprechend der marktüblichen Prozesse ab- und neu angemeldet werden.
In Bezug auf die Netzkosten hat dies keine relevante Auswirkung, da diese regulatorisch vorgegeben sind.

Vertragliche Konditionen mit Ihrem Energielieferanten sollten Sie jedoch im Vorfeld mit diesem abklären, da eine Neuanmeldung unter Umständen zu einer Erhöhung Ihrer Energielieferkosten führt.

Für die Ab- und Anmeldung Ihrer Anlage benötigen wir die entsprechenden Formulare unterschrieben und mit Ausweisdaten legitimiert.

Formular Abmeldung
Formular Anmeldung

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