Welche Vergünstigungen erhält der/die TeilnehmerIn einer Energiegemeinschaft?

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Für den/die TeilnehmerIn verringert sich für den erhaltenen Überschuss aus der Energiegemeinschaft der Arbeitspreis des Netznutzungsentgeltes je nach Art der Energiegemeinschaft:

  • GEA (Gemeinschaftliche Erzeugungsanlage): 100% Entfall der Netzentgelte
  • EEG lokal (Erneuerbare Energiegemeinschaft): Netznutzungsentgelt reduziert sich um 57%
  • EEG regional (Erneuerbare Energiegemeinschaft): Netznutzungsentgelt reduziert sich auf Netzebene 6/7 um 28%, auf Netzebene 4/5 um 64%

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