Wann wird der Vertrag zwischen Netzbetreiber und AnlagenbetreiberIn erstellt?

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Der/die AnlagenbetreiberIn erhält nach Registrierung bei ebUtilities eine EC-Nummer (Marktpartner-ID), welche dem Netzbetreiber übermittelt wird. Bei Gründung einer EEG sowie einer BEG benötigt der Netzbetreiber ebenso die Vereins- bzw. Firmenbuchnummer. Danach kann der Vertrag erstellt werden.

Weitere Fragen aus der Unterkategorie Energiegemeinschaften

  • Welche Vergünstigungen erhält der/die TeilnehmerIn einer Energiegemeinschaft?

    Für den/die TeilnehmerIn verringert sich für den erhaltenen Überschuss aus der Energiegemeinschaft der Arbeitspreis des Netznutzungsentgeltes je nach Art der Energiegemeinschaft:

    • GEA (Gemeinschaftliche Erzeugungsanlage): 100% Entfall der Netzentgelte
    • EEG lokal (Erneuerbare Energiegemeinschaft): Netznutzungsentgelt reduziert sich um 57%
    • EEG regional (Erneuerbare Energiegemeinschaft): Netznutzungsentgelt reduziert sich auf Netzebene 6/7 um 28%, auf Netzebene 4/5 um 64%
  • Ist mein Strom-Zähler für die Teilnahme an einer Energiegemeinschaft geeignet?

    Die Prüfung des Zählers erfolgt vor der Teilnahme durch den Netzbetreiber. Zähler, die nicht für eine digitale ¼-Stunden-Messung geeignet sind, werden von uns erneuert bzw. gegen Smartmeter getauscht.

  • Muss ein Verein gegründet werden?

    Wenn noch keine Genossenschaft, Kapital- oder Personengesellschaft besteht, muss bei einer EEG lokal und regional (Erneuerbare Energiegemeinschaft) sowie bei einer BEG (Bürgerenergiegemeinschaft) ein Verein bei der zuständigen Bezirkshauptmannschaft gegründet werden. Diese Vereins- bzw. Firmenbuchnummer wird vom Netzbetreiber VOR Erstellung des Vertrages benötigt.

    Weitere hilfreiche Informationen zur Gründung einer Energiegemeinschaft finden Sie auf https://energiegemeinschaften.gv.at/schritte-zur-gruendung/.

  • Kann eine Energiegemeinschaft mit nur einer Person gegründet werden?

    Für die Gründung einer Energiegemeinschaft sind mindestens 2 TeilnehmerInnen notwendig d.h. die betroffenen Anlagen müssen auf unterschiedliche Namen angemeldet sein.

  • Wie sieht die Rechnungslegung an die TeilnehmerInnen aus?

    Jede(r) TeilnehmerIn erhält nach wie vor die Stromrechnung vom Lieferanten. Zusätzlich ist der Anlagenbetreiber für die Verrechnung des aufgeteilten Energie-Überschusses in der Gemeinschaft verantwortlich.

  • Sind mehrere Photovoltaik-Anlagen in einer GEA (Gemeinschaftliche Erzeugungsanlage) möglich?

    Es besteht auch die Möglichkeit der Einbringung einer weiteren Erzeugungsanlage. Beide Anlagen sowie auch alle teilnehmenden Berechtigten müssen allerdings an dieselbe gemeinschaftliche Leitung angeschlossen sein (gleicher Netzanschluss!). Dazwischen darf keine Verbindung zum Öffentlichen Netz bestehen.

  • Welche Informationen müssen an den Netzbetreiber vor Beginn einer Energiegemeinschaft übermittelt werden?

    Der Netzbetreiber benötigt die Zählpunkt- bzw. Anlagennummern aller Erzeuger (Photovoltaik-Anlagen) sowie aller Verbraucher, wobei eine Energiegemeinschaft mindestens aus 1 Erzeugungsanlage und 1 Bezugsanlage besteht. Die Zählpunktnummern sind z.B. auch auf der Strom-Rechnung ersichtlich.

  • Sind noch Zusatzverträge zwischen dem Netzbetreiber und den einzelnen Teilnehmern auszustellen?

    Nein, diese werden mittlerweile durch die digitale Registrierung im EDA-Portal ersetzt.
    Nachdem der Anlagenbetreiber die Registrierungsprozesse übermittelt hat, können die TeilnehmerInnen ihre Zustimmung zur Datenfreigabe und Zusatzvereinbarung zum Netzzugangsvertrag direkt im Kundenportal der Feistritzwerke erteilen.

  • Bei welchen Portalen muss sich der/die BetreiberIn registrieren?

    Registrierung bei ebUtilities:
    wenn die Form der Energiegemeinschaft (GEA, EEG, BEG) vom Netzbetreiber festgestellt wurde, registriert der/die Anlagen-BetreiberIn diese bei EbUtilities als Marktpartner. Die dabei erhaltene Marktpartner-ID wird für den Vertrag benötigt.
    Mehr Informationen zur Registrierung finden Sie unter https://www.ebutilities.at/registrierung.

    Registrierung am EDA-Portal:
    wenn der Vertrag zwischen dem/der BetreiberIn der Energiegemeinschaft und dem Netzbetreiber erstellt wurde, registriert sich der/die Anlagen-BetreiberIn beim EDA Anwenderportal. Dafür ist die zuvor vom Netzbetreiber vergebene Gemeinschafts-ID nötig.

    Mehr Informationen zum EDA Portal und zur Registrierung finden Sie unter https://www.eda.at/anwenderportal.

  • Wie erfolgt die Datenfreigabe durch die TeilnehmerInnen?

    Nachdem die Energiegemeinschaft einen Zählpunkt per EDA zur Teilnahme registriert hat, muss eine Freigabe durch den neuen Teilnehmer oder die neue Teilnehmerin erfolgen. Kundinnen und Kunden der Feistritzwerke können dies direkt in unserem Kundenportal erledigen.

    1. Registrierung im Kundenportal
      sofern Sie noch keinen Zugang haben, registrieren Sie sich mit E-Mail und Passwort
    2. Hinzufügen der jeweiligen Anlage
      um Zugriff auf die Daten einer Anlage zu erhalten, benötigen Sie zur Verifikation Ihre Anlagennummer, Ihre Kundennummer sowie Ihr Kundenkennwort
    3. Freigabe
      unter dem Menüpunkt Daten – Freigabe finden Sie alle anstehenden Anforderungen. Bitte kontrollieren Sie die Daten und bestätigen Sie im nächsten Schritt die Zusatzvereinbarung.

    Nach Erteilung der Datenfreigabe und evtl. notwendigen technischen Maßnahmen wie Zählertausch wird die Teilnahme an der Gemeinschaft zum nächstmöglichen Termin aktiviert.

  • Wo kann der Betreiber/die Betreiberin einer Gemeinschaft Daten einsehen?

    Betreibern einer Energiegemeinschaft werden die Daten der teilnehmenden Zählpunkte im EDA Portal bereitgestellt. Die Messwerte werden dabei täglich vom Netzbetreiber an das EDA System übertragen.

    Weitere Informationen zum Thema finden Sie unter https://energiegemeinschaften.gv.at/messung-und-aufteilung/.

  • Wo kann eine Teilnehmerin/ein Teilnehmer Daten einsehen?

    Kundinnen und Kunden der Feistritzwerke, welche an einer Energiegemeinschaft teilnehmen, können über unser Kundenportal Ihre Verbrauchs- und Einspeisewerte einsehen. Dabei sind sowohl die Eigendeckung aus der Gemeinschaft als auch die restlichen Bezüge bzw. Einspeisungen ins Netz ersichtlich.